Ausschreibung Ortsgerichtsschöffe für das Ortsgericht Willingshausen III
Die Gemeinde Willingshausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Ortsgerichtsschöffen/in für das Ortsgericht Willingshausen III. Dazu gehören die Ortsteile Leimbach, Loshausen, Ransbach, Steina und Zella.
Ein Ortsgerichtsschöffe in Hessen unterstützt als ehrenamtlicher Amtsträger das jeweilige Ortsgericht bei Aufgaben der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens.
Jedes hessische Ortsgericht besteht aus einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen. Während der Vorsteher bestimmte Aufgaben wie Unterschriftsbeglaubigungen alleine ausführt, werden Schöffen vor allem bei folgenden Tätigkeiten hinzugezogen:
- Nachlasssicherung
- Schätzwesen
- Sterbefallsanzeigen
- Festsetzung und Erhalt von Grundstücksgrenzen
Das Ehrenamt der/des Ortsgerichtsschöffin/en kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen
- das Wahlrecht der Gemeinde besitzen
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
- im Ortgerichtsbezirk wohnen.
Da eine Hauptaufgabe das Schätzen von Grundstücken und Gebäuden ist, sind Erfahrungen als Handwerker, Architekt, Bauingenieur, Immobilienmakler oder Landwirt sehr hilfreich, aber keine Voraussetzung.
Die Amtszeit beträgt zehn Jahre.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich bewerben. Die Bewerbungen werden der Gemeindevertretung zur Wahl vorgelegt. Die Bestätigung im Amt erfolgt durch das Amtsgericht Schwalmstadt.
Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) schicken Sie bitte an:
Gemeinde Willingshausen
Am Rathaus 2
34628 Willingshausen
oder per Mail an: hauptamt@willingshausen.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Leiser und Frau Schwarz (Tel. 06691/9630-23 oder -28, hauptamt@willingshausen.de) gerne zur Verfügung.
