Bebauungsplan Nr. 39 "Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain" sowie Flächennutzungsplanänderung Nr. 30 der Gemeinde Willingshausen
Erneute verkürzte Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat den Bebauungsplan Nr. 39 „Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain“ in ihrer Sitzung am 26.02.2026 als Satzung beschlossen; die 30. Änderung des Flächennutzungsplans wurde in derselben Sitzung festgestellt. Im Zuge des anschließenden Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens wurde festgestellt, dass die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung hinsichtlich der Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, nicht vollständig war. Zur Behebung dieses nach § 214 Abs. 1 BauGB beachtlichen Verfahrensfehlers wird das Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB ergänzend fortgeführt. Hierzu erfolgt eine erneute verkürzte Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.
Die öffentliche Auslegung wurde bereits einmal wiederholt und fand vom 18. August 2025 bis einschließlich 15. September 2025 statt. Die nunmehrige erneute verkürzte Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung dient insbesondere der Ergänzung der Angaben zu den verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen sowie der Bereitstellung der hierzu vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Unterlagen.
Die erneute Beteiligung wird als erneute verkürzte Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen des Bebauungsplans Nr. 39 „Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain“ sowie der 30. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Willingshausen abgegeben werden. Die erneute Beteiligung dient insbesondere der Ergänzung der Angaben zu den verfügbaren Arten umweltbezogener Informationen sowie der Bereitstellung der hierzu vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Unterlagen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1,09 ha und ist dem Lageplan im schwarz umrandeten Bereich dargestellt. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung. Das Plangebiet liegt südlich des Stadtteils Trutzhain in der Gemarkung Steina.
Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans sind:
Die Nachbarkommune Schwalmstadt beabsichtigt die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für den Stadtteil Trutzhain auf Flächen, welche sich im Eigentum der Gemeinde Willingshausen befinden. Daneben sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nahwärmezentrale sowie ergänzende Photovoltaiknutzungen geschaffen werden. Mit dem Bebauungsplan werden hierfür insbesondere Flächen für den Gemeinbedarf sowie sonstige Sondergebiete mit der Zweckbestimmung "Nutzung Erneuerbare Energien" vorbereitet und eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesichert.
Veröffentlichung und Zugang zu den Unterlagen
Die Planunterlagen des Bebauungsplans Nr. 39 und der 30. Flächennutzungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht, Anlagen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
werden im Rahmen der erneuten verkürzten Veröffentlichung im Internet in der Zeit vom 29.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 veröffentlicht unter:
www.willingshausen.de/de/rathaus/bauleitplanung
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Rathaus der Gemeinde Willingshausen, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen- Wassenberg, während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag 8:30 Uhr–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
Dienstag 13:30–15:30 Uhr
Donnerstag 13:30–17:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr
Stellungnahmen
Im oben angegebenen Zeitraum können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauamt@willingshausen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich bei der Gemeinde Willingshausen, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen abgegeben werden.
Während der Auslegefrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen auch nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06691-963032 während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen
Gemäß § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Es liegen umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht, aus Fachgutachten, aus Anlagen sowie aus Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vor.
Umweltbericht
Nach §2a BauGB, Verfasser: EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Stand: April 2025: Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Außerdem ist eine artenschutzrechtliche Betrachtung enthalten. Die Beurteilung der artenschutzrechtlichen Belange wurde mit Hilfe des „Leitfadens für die artenschutzrechtliche
Prüfung in Hessen“ durchgeführt. Das Plangebiet weist eine geringe Bedeutung für die Avifauna auf. In der Anlage befinden sich ein Bestandsplan, Maßnahmenplan und eine FFH-Vorprüfung.
Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. der Schutzgüter Boden und Wasserhaushalt, Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000), Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:
- Boden
Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung.
- Wasser
Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.
- Luft/Klima
Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.
- Arten und Lebensgemeinschaften
Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen.
- Landschafts-(Orts-)bild
Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen.
- Bevölkerung (Immissionsschutz)
Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.
Blendgutachten (Gutachten G65/2024 vom 31.10.2024, LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult): zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Straßennutzern und Anwohnern durch eine bei Schwalmstadt-Trutzhain
zu installierende Photovoltaikanlage, Anwendung der LAI-Hinweise zur Beurteilung von Lichtimmissionen, Berechnung der maximal zulässigen Blendzeiten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Darstellung potenzieller Immissionsorte und Reflexionswinke.
Folgende umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen werden insbesondere mit veröffentlicht bzw. zur Einsicht bereitgestellt. Die Aufstellung umfasst auch die umweltbezogenen Informationen aus den Stellungnahmen, die im Rahmen der bereits durchgeführten Beteiligungsverfahren gemäß § 3 und § 4 BauGB eingegangen sind:
. Wesentliche Sachverhalte werden zusammengefasst und die betroffenen Schutzgüter aufgeführt:
Hessen Mobil (Schutzgüter: Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Landschaft): Hinweise zur Anbauverbotszone, zur verkehrlichen Erschließung, zur Blendwirkung und zu schädlichen Immissionen (Lärm und Luftverunreinigungen) ausgehend von der Bundes- und Kreisstraße.
Regionalbauernverband Kurhessen e.V. (Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima, Landschaft): Hinweise zur Inanspruchnahme von wertvollen landwirtschaftlichen Böden und deren Verlust, Hinweise zum Bodenschutz, Hinweis zum Ausgleich zum Verlust von landwirtschaftlicher Flächen, Hinweise zur naturschutzrechtlichen Kompensation.
Regierungspräsidium Kassel, Dez 31.1 - Altlasten, Bodenschutz sowie Grundwasserschutz, Wasserversorgung (Schutzgüter: Wasser und Boden): Hinweis zur Lage in der Schutzzone III B des amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes und zum Bodenschutz, zur Umweltbaubegleitung bzw. ggf. bodenkundlichen Baubegleitung.
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.3 – Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (Schutzgut: Wasser): Hinweis, dass Belange oberirdischer Gewässer und des Hochwasserschutzes durch die Bauleitplanung nicht berührt werden.
Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.5 – Kommunales Abwasser, Gewässergüte, Industrielles Abwasser, Wassergefährdende Stoffe (Schutzgüter: Boden und Wasser): Hinweis auf die Vorgaben der hessischen Abwasserverordnung hinsichtlich der möglichen Errichtung eines Waschplatzes für die Feuerwehr.
Schwalm-Eder-Kreis, FB 60, Bauen und Umwelt zum Bebauungsplan (Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000)): Hinweise zur Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung, Hinweise zum Bodenschutz, Hinweise zum Bodendenkmalschutz, Hinweis auf die Lage im Trinkwasserschutzgebiet IIIB, Hinweise zum Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Artenschutz gemäß § 44 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Hinweise zur naturverträglichen Gestaltung der PV-Freiflächenanlage, zum Europäisches Netz "Natura 2000" gemäß § 31 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zu planungsrechtlichen Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB. Hinweise zur FFH-Richtlinie und zur Festsetzung von Grünflächen.
Schwalm-Eder-Kreis, FB 60, Bauen und Umwelt zur Flächennutzungsplanänderung (Schutzgüter: Boden, Wasser, Klima, Tiere und Pflanzen, Landschaft, Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung und Europäische Vogelschutzgebiete (Natura 2000)): Hinweise zum Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Artenschutz gemäß § 44 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), zur naturverträglichen Gestaltung der PV-Freiflächenanlage, zum Europäisches Netz "Natura 2000" gemäß § 31 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), zu planungsrechtlichen Festsetzung gem. gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und zur FFH-Richtlinie.
Schwalm-Eder-Kreis, FB 83, Landwirtschaft und Landentwicklung (Schutzgüter: Boden, Wasser, Landschaft, Mensch, Bevölkerung, Klima, Kultur- und sonstige Sachgüter): Hinweis zur Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen und deren Verlust sowie zu Auswirkungen auf die örtliche Agrarstruktur und die wirtschaftlichen Folgen für die örtlichen Landwirte, Hinweis auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden.
Die umweltbezogenen Stellungnahmen und Unterlagen werden zusammen mit dem Umweltbericht, in der die Aspekte der Kompensation und Regelungen nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Hess. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) behandelt, sowie zusammen mit den sonstigen Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist zur Einsicht bereitgestellt.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuches in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sofern eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben wird, kann keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung erfolgen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Willingshausen,
Willingshausen, den 24. Juni 2026
Luca Fritsch, Bürgermeister

