Amtliche Bekanntmachung

  • Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 39 "Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain" sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 30 der Gemeinde Willingshausen

    – Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 39 „Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain“ sowie den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 30 sowie am 26. Juni 2025 die Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 39 „Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain“ sowie die Offenlage zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 30 mit dazugehörigen Begründungen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von ca. 1,09 ha. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachstehenden, nicht maßstäblichen Lageplan schwarz umrandet dargestellt und dient der Orientierung. Maßgeblich ist die zeichnerische Darstellung des Bebauungsplans und der Flächennutzungsplanänderung. Das Plangebiet liegt südlich des Stadtteils Trutzhain in der Gemarkung Steina.

    Die Ziele und Zwecke des Bebauungsplans sind:

    Die Nachbarkommune Schwalmstadt beabsichtigt die Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses für den Stadtteil Trutzhain auf Flächen, welche sich im Gebiet der Gemeinde Willingshausen befinden. Für das Plangebiet ist eine Nutzung als Fläche für Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5  BauGB sowie als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Nutzung Erneuerbare Energien“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vorgesehen. Die Ziele des Bebauungsplans sind die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, die Berücksichtigung der Belange der Feuerwehr und der öffentlichen Sicherheit, die Festsetzung einer Fläche für Gemeinbedarf sowie die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Sicherung dieser geplanten Nutzungen erfolgen.

    Gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches wird hierfür die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung durch öffentliche Darlegung der Planung wie folgt durchgeführt:

    Die beabsichtigten Planungen werden vom 28. Juli 2025 bis einschließlich 01. September 2025 im Rathaus der Gemeinde Willingshausen, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen- Wasenberg, während der Dienststunden

    Montag 8:30 Uhr–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr

    Dienstag 13:30–15:30 Uhr

    Donnerstag 13:30–17:30 Uhr
    Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr

    öffentlich ausgelegt.

    Im oben angegebenen Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit schriftlich bei der Gemeinde Willingshausen, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen- Wasenberg oder per E-Mail an bauamt@willingshausen.de zu den Planungen äußern.

    Während der Auslegefrist können von jedermann Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.-Nr. 06691-963032 während der Dienstzeiten zur Niederschrift vorgebracht werden.

    Die Entwurfsunterlagen werden ergänzend auf der Homepage der Gemeinde Willingshausen unter www.willingshausen.de/de/rathaus/bauleitplanung veröffentlicht.

    Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung. Die eingehenden schriftlichen Stellungnahmen oder Stellungnahmen zur Niederschrift werden ausgewertet und fließen dann in das weitere Bauleitplanverfahren ein. Eine Entscheidung zu den Stellungnahmen wird durch die Gemeindevertretung getroffen.

    Verfügbar sind umweltbezogenen Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Luft/Klima, Arten und Lebensgemeinschaften, Landschafts-(Orts-)bild, Mensch (Immissionsschutz), Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich, Artenschutz. Diese sind jeweils nach Bestandsituation und den zu erwartenden Auswirkungen der Planung gegliedert, hier insbesondere zu den folgenden Schutzgütern:

    - Boden

    Darstellung der vorhandenen Bodenstrukturen im Plangebiet und den Umgang mit Bodenversiegelung und Bodennutzung.

    - Wasser

    Abhandlungen der Auswirkungen und das Abführen von Niederschlagswasser.

    - Luft/Klima

    Betrachtung der klimatischen Funktionen und die Auswirkungen der Planung.

    - Arten und Lebensgemeinschaften

    Auswirkungen auf das Schutzgut im Wesentlichen durch die Überplanung bisher unversiegelter Ackerflächen.

    - Landschafts-(Orts-)bild

    Beschreibung des bereits beeinträchtigten Landschaftsbildes und die Auswirkungen.

    - Mensch (Immissionsschutz)

    Auswirkungen der Planung auf Erholung und das Wohnumfeld.

    Ferner liegen folgende umweltbezogene Grundlagen und Stellungnahmen vor:

    Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wurde durchgeführt. Nach dem bisherigen Verfahrensstand liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen und Stellungnahmen vor:

    - Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 39 "Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain"  (Mai 2025):  grundlegende Erläuterungen zu Anlass und Zielen sowie zu den Inhalten des Bebauungsplanes einschließlich Auswirkungen der Planung, Beurteilung und Maßnahmen zum Umwelt- und Immissionsschutz, zur Grünfestsetzungen und örtlichen Bauvorschriften.

    - Entwurf zur Begründung zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 30: grundlegende Erläuterungen zu Anlass und Zielen sowie zu den Inhalten der Flächennutzungsplanänderung.

    - Blendgutachten (Gutachten G65/2024 vom 31.10.2024, LSC Lichttechnik und Straßenausstattung Consult): zur Frage der eventuellen Blend- und Störwirkung von Straßennutzern und Anwohnern durch eine bei Schwalmstadt-Trutzhain

    zu installierende Photovoltaikanlage, Anwendung der LAI-Hinweise zur Beurteilung von Lichtimmissionen, Berechnung der maximal zulässigen Blendzeiten gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), Darstellung potenzieller Immissionsorte und Reflexionswinkel.

    - Entwurf zum Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans n Nr. 39 "Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain“ sowie zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 30 in Willingshausen  (Umweltbericht nach §2a BauGB, EGL - Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Stand: April 2025): Darstellung der in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung in der Planung; Bestandsbeschreibung der Schutzgüter,  Beschreibung und Bewertung des aktuellen Umweltzustands, Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasserhaushalt, Klima, Tiere und Pflanzen, Schutzgebiete nach Natura 2000 und artenschutzrechtliche Betrachtungen, Eingriffsbilanzierung, zusammenfassende allgemeinverständliche Beschreibung der Umweltauswirkungen.

    Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 zum Bebauungsplan und zur Flächennutzungsplanänderung:

    - Hessen Mobil (16.07.2024): zur Anbauverbotszone, zur verkehrlichen Erschließung, zur Blendwirkung und zu schädlichen Immissionen (Lärm und Luftverunreinigungen) ausgehend von der Bundes- und Kreisstraße.

    - Regierungspräsidium Kassel, Dez 31.1 - Grundwasserschutz, Wasserversorgung“ (04.07.2024): zur Lage in der Schutzzone III B des amtlich festgesetzten Wasserschutzgebietes.

    - Schwalm-Eder-Kreis, FB 60, Bauen und Umwelt zum Bebauungsplan (03.07.2024): zum Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Artenschutz gemäß § 44 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), zur naturverträgliche Gestaltung der PV-Freiflächenanlage, zum Europäisches Netz "Natura 2000" gemäß § 31 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zu planungsrechtlichen Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB

    - Schwalm-Eder-Kreis, FB 60, Bauen und Umwelt zur Flächennutzungsplanänderung (03.07.2024): zum Biotopschutz gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Artenschutz gemäß § 44 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), zur naturverträgliche Gestaltung der PV-Freiflächenanlage, zum Europäisches Netz "Natura 2000" gemäß § 31 ff Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Eingriffsregelung gem. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 18 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und zu planungsrechtlichen Festsetzung gem. gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB.

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen,

    Willingshausen, den 27. Juni 2025

    Fritsch, Bürgermeister

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Nicht maßstäblicher Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 39 „Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain“ und der Flächennutzungsplanänderung Nr. 30

  • Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes  Steina 

    Hiermit lade ich alle Eigentümer der zum genossenschaftlichen Jagdbezirk Steina 
    gehörigen Grundstücke zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung für
    Freitag, den 11. Juli 2025, 20.00 Uhr
    in den Feuerwehrraum im Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Steina
    mit 
    nachfolgender Tagesordnung recht herzlich ein:
    Tagesordnung: 
    1. Eröffnung und Begrüßung
    2. Protokoll 2024
    3. Jahresbericht Vorstand
    4. Kassenbericht Rechner
    5. Entlastung des Vorstands
    6. Verwendung Pachterlöse
    7. Bericht Jagdpächter
    8. Verschiedenes
    Will.- Steina den 18.06.2025
    gez. Jonas Müller, Jagdvorstand
    Veröffentlicht:
    34628 Willingshausen, den 24.06.2025

  • Bekanntmachnung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gassengärten - Erweiterung“, OT Zella

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Bebauungsplan Nr. 37 " Gassengärten - Erweiterung“ im Ortsteil Zella als Satzung gem. § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanes Nr. 37 " Gassengärten - Erweiterung " tritt am Tag der Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.

    > Zur Bauleitplanung

  • Bekanntmachung der Genehmigung der Haushaltssatzung+plan 2025

    Die Haushaltssatzung mit –plan 2025 wird nach der Genehmigung durch den
    Landrat des Schwalm-Eder-Kreises auf der Homepage der Gemeinde
    Willingshausen  öffentlich bekannt gemacht.
    Sie liegt zwischen dem 07.04.2025 und dem 17.04.2025 zu den allgemeinen
    Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Gegen
    Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke angefertigt werden.

    34628 Willingshausen, den 03.04.2025

    Der Gemeindevorstand der
    Gemeinde Willingshausen
    gez. Luca Fritsch, Bürgermeister

  • Veröffentlichung Niederschrift Jagdgenossen Ransbach

    In der Versammlung der Jagdgenosssenschaft Ransbach am 25.04.2025 wurde beschlossen, den Reinertrag für den Wegebau zu verwenden.

    Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung liegt in der Zeit vom 06.05.2025 bis zum  20.05.2025 beim Jagdvorstand Dorfstraße 4, 34628 Willingshausen-Ransbach nach  Termin Absprache zur Einsicht bereit.

    Ransbach, 26.04.2025

    Sebastian Happel, Jagdvorstand



  • Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ ist der Maßnahmenplan nach § 31 Abs. 7 Hessisches Naturschutzgesetz am 10.02.2025 in Kraft getreten.

    Mit „NATURA 2000“ wird ein europaweit vernetztes Schutzgebietssystem aufgebaut, welches natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete, wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten soll. Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungspräsidium Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft.

    Die oberen Naturschutzbehörden stellen nach § 31 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (GVBl. 2023 S. 379) Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf. In Hessen setzen sich diese für jedes Gebiet, aus Grunddatenerhebung und Maßnahmenplan zusammen.

    Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ liegt der Maßnahmenplan nach § 31 Hessisches Naturschutzgesetz nun vor. In diesem Plan werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

    Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

    Die Aufstellung des Maßnahmenplans erfolgte unter Beteiligung der kommunalen Planungsträger und der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte wurden bei einem Runden Tisch am 11. Oktober 2022 über die wesentlichen Inhalte informiert.

    Der Maßnahmenplan ist für jedermann im Natureg Viewer einsehbar:
    https://natureg.hessen.de/infomaterial/infomaterial_gebiet.php?GEBIETSNR=5121-401

    Regierungspräsidium Kassel

    Obere Naturschutzbehörde

    RPKS - 24-29 r 0800/19-2017/1

  • Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Ransbach“ + 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Willingshausen

  • BPL Nr. 39 Willingshausen-Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain Bekanntmachung Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung

  • Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Loshausen

    Die Jagdgenossenschaft Loshausen hat in der Versammlung am 01.03.2025 die Verwendung des Jagdpachterlöses für das Jagdjahr 2024/25 sowie die Verlängerung des Jagdpachtvertrages beschlossen.

    Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit ab 17.03.2025 für 30 Tage bei mir zur Einsicht offen.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Loshausen, den 14.03.2025

    Der Jagdvorstand
    Dirk Riebeling

    Veröffentlicht:

     34628 Willingshausen, den 17.03.2025

     Der Gemeindevorstand der

    Gemeinde Willingshausen

     gez.

    Luca Fritsch, Bürgermeister


  • Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Wasenberg

    Jagdgenossenschaft Wasenberg 

    Hiermit lade ich gemäß §7 Abs. 1 unserer Satzung alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Wasenberg zur Genossenschaftsversammlung ein. 

    Die Versammlung findet am

    Mittwoch, dem 25.06.2025 um 19.30 Uhr

    im Haus der Generationen in Wasenberg statt. 

    Tagesordnung 

    1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

    2. Kassenbericht

    3. Entlastung des Vorstands und des Kassenführers

    4. Verwendung des Jagderlöses

    5. Verschiedenes

     

    Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 1/10 der

    stimmberechtigten Jagdgenossen anwesend oder vertreten sind. 

    gez. Stephan Pfalzgraf

    Jagdvorstand 

    Veröffentlicht:

    34628 Willingshausen, den 06.06.2025

     

    Der Gemeindevorstand der

    Gemeinde Willingshausen

     

    gez. Luca Fritsch, Bürgermeister