Amtliche Bekanntmachung
Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ ist der Maßnahmenplan nach § 31 Abs. 7 Hessisches Naturschutzgesetz am 10.02.2025 in Kraft getreten.
Mit „NATURA 2000“ wird ein europaweit vernetztes Schutzgebietssystem aufgebaut, welches natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete, wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten soll. Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungspräsidium Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft.
Die oberen Naturschutzbehörden stellen nach § 31 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (GVBl. 2023 S. 379) Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf. In Hessen setzen sich diese für jedes Gebiet, aus Grunddatenerhebung und Maßnahmenplan zusammen.
Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ liegt der Maßnahmenplan nach § 31 Hessisches Naturschutzgesetz nun vor. In diesem Plan werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.
Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.
Die Aufstellung des Maßnahmenplans erfolgte unter Beteiligung der kommunalen Planungsträger und der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte wurden bei einem Runden Tisch am 11. Oktober 2022 über die wesentlichen Inhalte informiert.
Der Maßnahmenplan ist für jedermann im Natureg Viewer einsehbar:
https://natureg.hessen.de/infomaterial/infomaterial_gebiet.php?GEBIETSNR=5121-401Regierungspräsidium Kassel
Obere Naturschutzbehörde
RPKS - 24-29 r 0800/19-2017/1
Genossenschaftsversammlung der Jagd- und Angliederungsgenossenschaft Willingshausen
Die Genossenschaftsversammlung der Jagd- und Angliederungsgenossenschaft Willingshausen findet am
Samstag, dem 22.02.2025 um 19.30 Uhr in der “Gürre Stubb” in Willingshausen
mit folgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Jahresbericht
4. Kassenbericht
5. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers
6. Verwendung des Jagderlöses 2024
7. Verschiedenesgez. Dörr, Jagdvorstand
Veröffentlicht:
34628 Willingshausen, den 07.02.2025Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
gez. Luca Fritsch, BürgermeisterVersammlung der Jagdgenossenschaft Bernsburg
Am Freitag, dem 28. Februar 2025, findet um 20.00 Uhr in der Gastwirtschaft Schneider, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Bernsburg statt.
Zu dieser Versammlung werden alle Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks von Bernsburg eingeladen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Verlesen des vorjährigen Protokolls
3. Jahresbericht durch den Vorstand
4. Kassenbericht durch den Rechner
5. Prüfungsbericht des Genossenschaftsausschusses
6. Entlastung von Vorstand und Rechner
7. Verwendung des Pachterlöses
8. Verschiedenes
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die für 20.00 Uhr angesetzte Versammlung unabhängig der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig ist.
Antrifttal-Bernsburg, den 03.02.2025
gez.
R. Schneider, Jagdvorsteher
Veröffentlicht:
34628 Willingshausen, den 03.02.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
gez.
Luca Fritsch, BürgermeisterJagdversammlung der Jagdgenossenschaft Loshausen
Die Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Loshausen findet am
Samstag, dem 01.März 2025 um 19.30 Uhr
in der Gastwirtschaft Winfried Ide, Loshausen
mit nachfolgender Tagesordnung statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer
3. Entlastung Vorstand
4. Verwendung Pachterlös
5. Antrag Jagdpachtverlängerung
6. VerschiedenesLoshausen, den 06.02.2025
gez. Dirk Riebeling, Jagdvorstand
Veröffentlicht:
34628 Willingshausen, den 06.02.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
gez. Luca Fritsch, BürgermeisterBekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025
Amtliche Bekanntmachung zur Feststellung über das Ausscheiden eines Mitgliedes aus dem Ortsbeirat Gungelshausen, sowie Feststellung der Auflösung des Ortsbeirates Gungelshausen
Herr Tom Deutscher, Mitglied des Ortsbeirates Gungelshausen, ist zum 31.12.2024 verzogen und hat somit keinen Wohnsitz mehr in Willingshausen.
Mit dem Wegzug ist der Wegfall der jederzeitigen Wählbarkeit verbunden, weshalb Herr Deutscher gem. § 33 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalwahlgesetz (KWG) seinen Sitz im Ortsbeirat des Ortsteiles Gungelshausen verliert.
Ich stelle daher gem. §34 Abs. 3 KWG das Ausscheiden des Herrn Deutscher aus dem Ortsbeirat des Ortsteiles Gungelshausen fest.
Mit dem Ausscheiden des Ortsbeiratsmitglieds Deutscher hat der Ortsbeirat des Ortsteiles Gungelshausen nur noch weniger als drei Mitglieder.
Dies hat zur Folge, dass nach § 82 Absatz. 1 HGO die Einrichtung des Ortsbeirates Gungelshausen für die restliche Dauer der laufenden Wahlzeit entfällt.
Gegen diese Feststellung sind die Rechtsmittel der §§ 25 bis 27 KWG gegeben.
Hinweis auf die Zulässigkeitsvoraussetzung eines Einspruchs nach § 25 KWG:
Jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises kann binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden34628 Willingshausen, den 16.01.2025
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Willingshausen
gez. Marcel SchmidtHinweisbekanntmachung Katzenschutzverordnung
Die Gemeinde Willingshausen weist darauf hin, dass auf der Internetseite der
Gemeinde Willingshausen
über den Schutz freilebender Katzen im Gemeindegebiet Willingshausen
(Katzenschutzverordnung) öffentlich bekannt gemacht ist.
Die Verordnung liegt zu den allgemeinen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung zur
Einsichtnahme in Papierform aus. Gegen Kostenerstattung können entsprechende
Ausdrucke angefertigt werden.Willingshausen, den 25.09.2024
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
gez. Luca Fritsch, BürgermeisterBebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Ransbach“ + 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Willingshausen
BPL Nr. 39 Willingshausen-Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain Bekanntmachung Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung