Ausschreibung für eine stellvertretende Schiedsperson
Die Gemeinde Willingshausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Willingshausen.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die
- das 30. Lebensjahr vollendet haben und bei Amtsantritt noch keine 75 Jahre alt sind
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
- im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Als stellvertretende Schiedsperson werden Sie in Vertretungsfällen aktiv oder beraten in Zusammenarbeit mit der ersten Schiedsperson der Gemeinde Willingshausen.
Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen. Hierbei soll die Schiedsperson zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufbrechen. Dadurch sollen kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art geschlichtet werden.
Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes bei Bedarf durch regionale Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen und Fachliteratur trägt die Gemeinde Willingshausen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich bewerben. Die Bewerbungen werden der Gemeindevertretung zur Wahl vorgelegt. Die Bestätigung im Amt erfolgt durch das Amtsgericht Schwalmstadt.
Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) schicken Sie bitte an:
Gemeinde Willingshausen
Am Rathaus 2
34628 Willingshausen
oder per Mail an: hauptamt@willingshausen.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Leiser und Frau Schwarz (Tel. 06691/9630-23 oder -28, hauptamt@willingshausen.de) gerne zur Verfügung.
