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Ortsgericht /Schiedsmann

 

 

 

Informationen und Aufgaben des Ortsgerichtes

Ortsgerichte der Gemeinde WILLINGSHAUSEN
Im Bundesland Hessen mit seinen ca. 6,3 Mio. Einwohnern hat jede Kommune mindestens ein  Ortsgericht. Die 423 Städte und Gemeinden haben insgesamt rund 860 Ortsgerichte.
Diese haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Justizverwaltung  eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht, hier also das Amtsgericht in Schwalmstadt.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung von dem  Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt.
Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden.
Aufgabengebiete:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften:

Die Beglaubigungen des Ortsgerichts haben die Besonderheit, dass sie eine öffentliche Beglaubigung sind. Diese besondere Schriftform ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Die Unterschriften und Abschriften werden nur beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.
Die zu beglaubigenden Unterschriften müssen in der Regel direkt vor dem Ortsgericht getätigt werden.
 

Sterbefallanzeige:

Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Für die erforderlichen Angaben hat der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.
 

Sicherung des Nachlasses:

Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn 1. hierzu ein Bedürfnis besteht 2. die Erben unbekannt sind oder 3. ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.


Schätzungen:

Das Ortsgericht schätzt auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert  von: Grundstücken, Gebäuden, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück, soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.


Die Gemeinde Willingshausen ist in folgende drei Ortsgerichtsbezirke aufgeteilt:
(um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten)

 

 

 

Ortsgericht Willingshausen I

Zuständig für OT Wasenberg

Volker Damm, Am Tanzplatz 9, OT Wasenberg, Tel.0173 2 78 36 01

Stellvertretung: Ernst Gömpel, Hauptstraße 15, OT Wasenberg

Ortsgericht Willingshausen II

Zuständig für OT Merzhausen, Willingshausen und Gungelshausen

Dieter Schäfer, Willngshausen

 

 

 

Ortsgericht Willingshausen III

Zuständig für OT Leimbach, Loshausen, Ransbach, Steina und Zella

Renate Ide, Kasseler Str. 20,  OT Loshausen, Tel. 0176 / 56 85 23 41

Stellvertretung: Uwe Schwalm, Holzkaute 5, OT Loshausen

 

 

 

Informationen und Aufgaben des Schiedsmanns


Außergerichtliche Streitschlichtung

 

In der außergerichtlichen Streitschlichtung wird versucht, einen Streit zunächst außerhalb eines Gerichts vor einer unabhängigen Güte- oder Schlichtungsstelle mit Hilfe einer unparteiischen und unabhängigen Person beizulegen. Aufgabe dieser Person ist es nicht, den Streit zu entscheiden, sondern eine Einigung zu vermitteln. Kommt eine Einigung zustande, ist dies für alle Beteiligten mit weniger Aufwand verbunden und es entstehen wesentlich geringere Kosten.

Grundsätzlich ist es frei wählbar, ob die Beilegung des jeweiligen Streits zunächst im Wege der außergerichtlichen Streitschlichtung versucht werden soll oder gleich Klage eingereicht wird.

In Hessen ist allerdings für bestimmte Streitigkeiten eine Klage vor Gericht nur dann möglich, wenn zuvor die außergerichtliche Streitschlichtung durchgeführt worden ist.

Nach dem hessischen „Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung“ ist u. a. für alle Nachbarstreitigkeiten sowie für Verletzungen der persönlichen Ehre (z. B. Beleidigungen etc.), die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind, eine Streitschlichtung Pflicht, bevor die Klage bei Gericht eingereicht werden kann. Demnach können in diesen Fällen Klagen erst dann eingereicht werden, wenn bei einer anerkannten Güte- oder Schlichtungsstelle der Versuch unternommen worden ist, die Auseinandersetzung einvernehmlich beizulegen (Streitschlichtung).

Voraussetzung ist zudem, dass beide Parteien in Hessen wohnen oder hier ihren Geschäftssitz bzw. eine Niederlassung haben.

 

Gütestellen:

Als Gütestellen können juristische Personen oder dort angesiedelte Stellen fungieren. Auch natürliche Personen können als Gütestellen anerkannt werden.
 Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist für diese Anerkennung zuständig und führt eine Liste der in seinem Bezirk anerkannten Gütestellen. Die einzelnen Gütestellen können dort erfragt werden.
     
    Schlichtungsstellen:
    Schlichtungsstellen sind insbesondere die Schiedsämter der hessischen Städte und Gemeinden. In jeder Stadt oder Gemeinde ist zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten (bürgerliche Rechtsstreitigkeiten oder kleinere Strafverfahren) mindestens ein Schiedsamt eingerichtet.

    Die Aufgaben des Schiedsamts werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann (Schiedspersonen) wahrgenommen, die ehrenamtlich tätig sind.

Wird das Verfahren vor einem Schiedsamt durchgeführt, so fallen Kosten für das Verfahren an. Vor den Schiedsämtern und den Notaren kann ein wirksamer Vergleich abgeschlossen werden. Aus diesem Vergleich ist die Zwangsvollstreckung möglich, wenn er nicht freiwillig erfüllt wird.

Das Scheitern der Streitschlichtung ist durch eine entsprechende Bescheinigung nachzuweisen. Danach kann die Klage eingereicht werden.

 

 

   
 

Schiedsmann der Gemeinde Willingshausen

Helmut Bach

Leimbacher Weg 34, OT Wasenberg, Tel: (0 66 91) 919450

 

stellv. Jens Stadelmann, Zum Rohnstrauch 2a,  OT Wasenberg, Handy:01739366435

VERANSTALTUNGEN
 
 
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