Jagdschein
Allgemeine Informationen
Um in Hessen die Jagd ausüben zu dürfen, muss man:
- Inhaber /in eines gültigen Jagdscheines sowie
- zur Ausübung der Jagd in einem Jagdbezirk berechtigt sein.
Beantragung bei der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises,
Tel: 5681-7750
Ansprechpartner
BürgerbüroAm Rathaus 2
34628 Willingshausen-Wasenberg
Frau Claudia Ide
Bürgerbüro
(06691) 9630-12
(06691) 963018
Frau Lea Lange
Bürgerbüro
(06691) 9630-20