Amtliche Bekanntmachung
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 HGO die vom
Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschlüsse 2021 bis 2022 und erteilt zugleich dem Gemeindevorstand Entlastung für die Haushaltsjahre 2021 bis 2022.
Der Beschluss über die Jahresabschlüsse und die Entlastung sind gemäß
§ 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen, öffentlich auszulegen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Auf der Homepage der Gemeinde Willingshausen (www.willingshausen.de) wird dieser Beschluss sowie die Jahresabschlüsse 2021 bis 2022 mit allen Anlagen veröffentlicht.
Willingshausen, den 02.03.2026
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
gez. Luca Fritsch, Bürgermeister
