Stellenausschreibung

  • Aufsichtsperson für die Grünabfallsammelstelle (m/w/d)

    In der Gemeinde Willingshausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
    Aufsichtsperson für die Grünabfallsammelstelle (m/w/d)

    zu besetzen. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob). Jährlich befristet von März bis November. Die Grünabfallsammelstelle befindet sich im Ortsteil Wasenberg.

    Die Tätigkeit umfasst u. a. folgende Aufgaben:

    • Aufsicht während der Öffnungszeiten:
    1. März – April:       Samstag              09:00 Uhr bis 13:30 Uhr
    2. Mai – Oktober:    Samstag              09:00 Uhr bis 13:30 Uhr

                                  Mittwoch             16:00 Uhr bis 19:00 Uhr

    1. November:           Samstag               10:00 Uhr bis 12:30 Uhr

     

    • Abkassieren und Abrechnen der abgelagerten Grünabfälle und des Bauschutts

     

    Anforderungsprofil:

    • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein

    Wir bieten Ihnen:

    • Eine Vergütung nach EG 2 TVöD
    • Zugang zum vielfältigen Vorteilsprogramm der Online-Plattform Corporate Benefits
    • betriebliche Altersvorsorge (ZVK)

     

    Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf, etc.) ohne Bewerbungsmappe und Prospekthüllen

    bis zum 08.02.2026 an den

    Gemeindevorstand der Gemeinde Willingshausen,
    Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen
    oder per E-Mail an hauptamt@willingshausen.de

    Telefonische Vorabinformationen erteilen Frau Schwarz Tel.: 06691 / 9630-28 oder Frau Leiser, Tel.: 06691 / 9630-23.

    Die Datenschutzerklärung für Bewerber und Bewerberinnen finden Sie unter: https://www.willingshausen.de/datenschutzportal/#accordion-1-2.

  • Ausschreibung für eine stellvertretende Schiedsperson

    Die Gemeinde Willingshausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 
    stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Willingshausen.
    Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern 
    übernommen werden, die


    1. das 30. Lebensjahr vollendet haben und bei Amtsantritt noch keine 75 Jahre alt 
    sind
    2. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
    3. im Schiedsamtsbezirk wohnen.

    Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren 
    Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

    Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

    Als stellvertretende Schiedsperson werden Sie in Vertretungsfällen aktiv oder 
    beraten in Zusammenarbeit mit der ersten Schiedsperson der Gemeinde 
    Willingshausen.

    Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die Durchführung von 
    Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen. 
    Hierbei soll die Schiedsperson zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen 
    festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch 
    Verhandlungsgeschick aufbrechen. Dadurch sollen kleinere 
    Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art 
    geschlichtet werden.

    Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes bei Bedarf durch regionale 
    Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und 
    Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen 
    und Fachliteratur trägt die Gemeinde Willingshausen.

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich bewerben. Die 
    Bewerbungen werden der Gemeindevertretung zur Wahl vorgelegt. Die Bestätigung 
    im Amt erfolgt durch das Amtsgericht Schwalmstadt.
    Die Datenschutzerklärung für Bewerber und Bewerberinnen finden sie hier.

    Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) schicken Sie 
    bitte an:

    Gemeinde Willingshausen
    Am Rathaus 2
    34628 Willingshausen

    oder per Mail an: hauptamt@willingshausen.de.
    Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schwarz und Frau Leiser (Tel. 06691/9630-23, 
    hauptamt@willingshausen.de) gerne zur Verfügung.