Stellenausschreibung
Aufsichtsperson für die Grünabfallsammelstelle (m/w/d)
In der Gemeinde Willingshausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Aufsichtsperson für die Grünabfallsammelstelle (m/w/d)zu besetzen. Es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung (Minijob). Jährlich befristet von März bis November. Die Grünabfallsammelstelle befindet sich im Ortsteil Wasenberg.
Die Tätigkeit umfasst u. a. folgende Aufgaben:
- Aufsicht während der Öffnungszeiten:
- März – April: Samstag 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr
- Mai – Oktober: Samstag 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr
Mittwoch 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr
- November: Samstag 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr
- Abkassieren und Abrechnen der abgelagerten Grünabfälle und des Bauschutts
Anforderungsprofil:
- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten Ihnen:
- Eine Vergütung nach EG 2 TVöD
- Zugang zum vielfältigen Vorteilsprogramm der Online-Plattform Corporate Benefits
- betriebliche Altersvorsorge (ZVK)
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben und tabellarischer Lebenslauf, etc.) ohne Bewerbungsmappe und Prospekthüllen
bis zum 08.02.2026 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Willingshausen,
Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen
oder per E-Mail an hauptamt@willingshausen.deTelefonische Vorabinformationen erteilen Frau Schwarz Tel.: 06691 / 9630-28 oder Frau Leiser, Tel.: 06691 / 9630-23.
Die Datenschutzerklärung für Bewerber und Bewerberinnen finden Sie unter: https://www.willingshausen.de/datenschutzportal/#accordion-1-2.
Ausschreibung für eine stellvertretende Schiedsperson
Die Gemeinde Willingshausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Willingshausen.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern
übernommen werden, die
1. das 30. Lebensjahr vollendet haben und bei Amtsantritt noch keine 75 Jahre alt
sind
2. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
3. im Schiedsamtsbezirk wohnen.Darüber hinaus soll die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren
Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Als stellvertretende Schiedsperson werden Sie in Vertretungsfällen aktiv oder
beraten in Zusammenarbeit mit der ersten Schiedsperson der Gemeinde
Willingshausen.Zu den Aufgaben der Schiedsperson gehört die Durchführung von
Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsangelegenheiten und in Strafsachen.
Hierbei soll die Schiedsperson zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen
festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch
Verhandlungsgeschick aufbrechen. Dadurch sollen kleinere
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art
geschlichtet werden.Die Schiedsperson wird für die Ausübung ihres Amtes bei Bedarf durch regionale
Fortbildungsveranstaltungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und
Schiedsfrauen e.V. – BDS – hinreichend ausgebildet. Die Kosten für Fortbildungen
und Fachliteratur trägt die Gemeinde Willingshausen.Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich bewerben. Die
Bewerbungen werden der Gemeindevertretung zur Wahl vorgelegt. Die Bestätigung
im Amt erfolgt durch das Amtsgericht Schwalmstadt.
Die Datenschutzerklärung für Bewerber und Bewerberinnen finden sie hier.Die Bewerbung (Ihre persönlichen Daten und einen kurzen Lebenslauf) schicken Sie
bitte an:Gemeinde Willingshausen
Am Rathaus 2
34628 Willingshausenoder per Mail an: hauptamt@willingshausen.de.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schwarz und Frau Leiser (Tel. 06691/9630-23,
hauptamt@willingshausen.de) gerne zur Verfügung.