Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

Amt für Bodenmanagement Fulda

-Flurbereinigungsbehörde-

Außenstelle Lauterbach

Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach

 E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

 

Öffentliche Bekanntmachung

 Gz.: 2-FD-05-12-80-01-B-0002#001

 Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm

Verfahrensnummer: VF 1280

 Ladung zur Teilnehmerversammlung 

mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft


 In dem Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am

Mittwoch, den 3. Dezember 2025 um 19:00 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus Alsfeld-Eudorf

An der Welzbach 18, 36304 Alsfeld

ein.

 

Wahlberechtigt sind alle am Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.

Die Ladung sowie Vollmachtsvordrucke sind auch auf der Internetseite www.hvbg.hessen.de/VF1280 unter der Rubrik Downloads verfügbar.

 Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.

 Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).

 Bei Rückfragen können Sie sich an die nachstehenden Beschäftigten des Amtes für Bodenmanagement Fulda wenden.

 Timo Karl                 Tel. Nr.: 0611/535-1470, E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de

Volker Ziegler           Tel. Nr.: 0611/535-1467, E-Mail: volker.ziegler@hvbg.hessen.de

 

Bekanntmachung

 Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Alsfeld sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Romrod, Kirtorf, Antrifttal, Willingshausen, Schrecksbach, Ottrau, Breitenbach a. Herzberg, Grebenau und Schwalmtal öffentlich bekannt gemacht.

 Datenschutz

 Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz  eingesehen werden.

 

Lauterbach, 06.11.2025

 Amt für Bodenmanagement Fulda

Im Auftrag

gez. Karl (Verfahrensleitung)