Ladung zur Teilnehmerversammlung mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Amt für Bodenmanagement Fulda Außenstelle Lauterbach Peter-Grünberg-Platz 1, 36341 Lauterbach E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de |
Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-FD-05-12-80-01-B-0002#001
Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm
Verfahrensnummer: VF 1280
Ladung zur Teilnehmerversammlung
mit Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
In dem Flurbereinigungsverfahren Alsfeld-Schwalm lade ich gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) - vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung - in Verbindung mit § 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz (HAGFlurbG) vom 29. November 2010 (GVBl. I S. 426) in der derzeit geltenden Fassung die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, also alle Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke zur Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft am
Mittwoch, den 3. Dezember 2025 um 19:00 Uhr
in das Dorfgemeinschaftshaus Alsfeld-Eudorf
An der Welzbach 18, 36304 Alsfeld
ein.
Wahlberechtigt sind alle am Wahltermin anwesenden Grundstückseigentümerinnen und
-eigentümer sowie Erbbauberechtigte oder deren Bevollmächtigte. Ich bitte Sie, einen Identitätsnachweis mitzubringen.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Sofern ein Wahlberechtigter durch Vollmacht mehrere Personen vertritt, hat er insgesamt nur eine Stimme.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die am Termin verhindert sind, können sich durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese Vollmacht ist im Wahltermin vorzulegen.
Die Ladung sowie Vollmachtsvordrucke sind auch auf der Internetseite www.hvbg.hessen.de/VF1280 unter der Rubrik Downloads verfügbar.
Hinweis: Eine bevollmächtigte Person kann bei der Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft nur das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen. Wird eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer bevollmächtigt, kann diese/r entweder das eigene Stimmrecht oder das Stimmrecht einer vollmachtgebenden Person wahrnehmen.
Wählbar sind auch Personen, die nicht am Flurbereinigungsverfahren beteiligt sind. Ebenso können auch am Wahltermin abwesende Personen gewählt werden, wenn die Bereitschaft hierzu schriftlich im Wahltermin vorgelegt wird. Gewählt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten (§ 21 Abs. 3 FlurbG).
Bei Rückfragen können Sie sich an die nachstehenden Beschäftigten des Amtes für Bodenmanagement Fulda wenden.
Timo Karl Tel. Nr.: 0611/535-1470, E-Mail: timo.karl@hvbg.hessen.de
Volker Ziegler Tel. Nr.: 0611/535-1467, E-Mail: volker.ziegler@hvbg.hessen.de
Bekanntmachung
Diese Ladung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Alsfeld sowie in den angrenzenden Städten und Gemeinden Romrod, Kirtorf, Antrifttal, Willingshausen, Schrecksbach, Ottrau, Breitenbach a. Herzberg, Grebenau und Schwalmtal öffentlich bekannt gemacht.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Adresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Lauterbach, 06.11.2025
Amt für Bodenmanagement Fulda
Im Auftrag
gez. Karl (Verfahrensleitung)