Hinweisbekanntmachung
Die Gemeinde Willingshausen weist daraufhin, dass auf der Internetseite der Gemeinde Willingshausen unter www.willingshausen.de unter Amtliche Bekanntmachungen die erste Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Willingshausen öffentlich bekannt gemacht wurde.
Die Bekanntmachungen hängen zu jedermanns Einsicht während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Willingshausen, Wahlamt, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen aus.
Willingshausen, den 10.02.2026
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
Luca Fritsch, Bürgermeister
