Absage der Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Leimbach
Für die Ortsbeiratswahl Leimbach sind bis zur Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 05.01.2026 18.00 Uhr, keine Wahlvorschläge beim Gemeindewahlleiter eingereicht wurden.
Die Ortsbeiratswahl Leimbach wird hiermit gem. § 86a KWO i.V.m. §82 Abs. 1 Satz 5 HGO abgesagt.
Die Aufsichtsbehörde wird darüber unterrichtet.
Willingshausen, den 23.01.2026
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Willingshausen
Marcel Schmidt
