Absage der Ortsbeiratswahl im Ortsbezirk Leimbach

Für die Ortsbeiratswahl Leimbach sind bis zur Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 05.01.2026 18.00 Uhr, keine Wahlvorschläge beim Gemeindewahlleiter eingereicht wurden.

Die Ortsbeiratswahl Leimbach wird hiermit gem. § 86a KWO i.V.m. §82 Abs. 1 Satz 5 HGO abgesagt.

Die Aufsichtsbehörde wird darüber unterrichtet.

Willingshausen, den 23.01.2026

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Willingshausen

Marcel Schmidt