31. Änderung des Flächennutzungsplans, Windenergie
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Änderungsbereich befindet sich südwestlich der Ortslage von Willingshausen, südlich der Verbindungsstraße (K 106) nach Neustadt. Der Änderungsbereich weist einen Umfang von rund 147 ha auf und wird als Wald genutzt.

Der Änderungsbereich wird wie folgt abgegrenzt:


Der Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 30. März 2026 bis einschließlich 04. Mai 2026

auf der Homepage der Gemeinde Willingshausen https://www.willingshausen.de/bauen-umwelt/bauen/bauleitplanung/aktuelle-bauleitverfahren/ veröffentlicht. Ein entsprechender Verweis auf diese Seite erfolgt auch im zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (bauamt@willingshausen.de) oder bei Bedarf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass Vereinigungen im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen sind, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Darüber hinaus liegen die gem. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen vom 30.03.2026 bis einschließlich 04.05.2026 zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Willingshausen, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen-Wasenberg, Zimmer 32, während der allgemeinen Dienststunden (Montag 8:30 Uhr–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Dienstag 13:30–15:30 Uhr, Donnerstag 13:30–17:30 Uhr, Freitag 8:00 Uhr–12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:

Schutzgüter und Umweltinformation (Art der Information)

  • Flora: Aussagen zu Struktur und Biotopausstattung sowie zur Wertigkeit, Hinweise auf vorhandene geschützte Biotope (Umweltbericht, Stellungnahmen);
  • Fauna/Artenschutz: Aussagen zum Artenvorkommen und zur Betroffenheit der Fauna, Information zur Bedeutung des Plangebiets, Hinweise zur rechtlich erforderlichen Tiefe der Artenschutzprüfung, Darstellung artenschutzfachlicher Minderungsmaßnahmen sowie artenschutzfachlicher Vermeidungsmaßnahmen (Fachgutachten: Artenschutzrechtliche Prüfung, Minderungsmaßnahmen im Beschleunigungsgebiet, FFH-Vorprüfung / Umweltbericht, Stellungnahmen);
  • Naturschutz: Hinweis zur Erforderlichkeit einer Verträglichkeitsprüfung der Planung mit dem benachbarten FFH-Gebiet sowie dem benachbarten Vogelschutzgebiet, Erforderlichkeit FFH-Vorprüfung, Ergebnis der Vorprüfung, Information zur naturschutzfachlichen Eingriff-/Ausgleichsplanung (FFH-Vorprüfung, Umweltbericht, Stellungnahme);
  • Boden und Wasser: Informationen zu Bodenart, Bodenbeschaffenheit und Geologie, Versickerung und Grundwasser, Betroffenheit und möglicher Umfang einer Inanspruchnahme (Umweltbericht, Stellungnahmen);
  • Boden + Fläche, Standortalternativen: Aussagen zu alternativen Planungsflächen und -möglichkeiten, Alternativenprüfung (Begründung, Umweltbericht);
  • Klima: Aussagen zu Auswirkungen der Planung auf das Klima (Mikroklima und lokales Klima) (Begründung, Umweltbericht);
  • Mensch: Aussagen zu potentiellen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Immissionen, Naherholungsfunktion) (Umweltbericht, Stellungnahme);
  • Orts- und Landschaftsbild: Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild sowie zur Sichtbarkeit im Landschaftsraum (graphische Darstellung), Hinweise und Aussagen zu vorhandenen Landschaftsbildbeeinträchtigungen/Vorbelastungen (Umweltbericht);
  • Sach- und Kulturgüter: Informationen über vorhandene Bau- und Kulturdenkmäler (in der weiteren Umgebung), Aussagen zu möglichen Auswirkungen mit Hilfe von graphischen Sichtbarkeitsanalysen, Hinweise zu Bodendenkmälern (Begründung, Umweltbericht, Stellungnahme).

 

Willingshausen, den 23.03.2026       

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Willingshausen

Luca Fritsch, Bürgermeister