Amtliche Bekanntmachung

  • Bekanntmachnung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gassengärten - Erweiterung“, OT Zella

    Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Bebauungsplan Nr. 37 " Gassengärten - Erweiterung“ im Ortsteil Zella als Satzung gem. § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanes Nr. 37 " Gassengärten - Erweiterung " tritt am Tag der Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.

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  • Bekanntmachung der Genehmigung der Haushaltssatzung+plan 2025

    Die Haushaltssatzung mit –plan 2025 wird nach der Genehmigung durch den
    Landrat des Schwalm-Eder-Kreises auf der Homepage der Gemeinde
    Willingshausen  öffentlich bekannt gemacht.
    Sie liegt zwischen dem 07.04.2025 und dem 17.04.2025 zu den allgemeinen
    Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme aus. Gegen
    Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke angefertigt werden.

    34628 Willingshausen, den 03.04.2025

    Der Gemeindevorstand der
    Gemeinde Willingshausen
    gez. Luca Fritsch, Bürgermeister

  • Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Ransbach



    Hiermit werden gem. § 7 Abs. 1 unserer Satzung alle Eigentümer der zum
    Jagdbezirk Ransbach gehörenden Grundstücke zu einer Jagdgenossenschaftsversammlung für

    Freitag, den 25.04.2025 um 18.00 Uhr
    in das Gasthaus Bechtel in Zella

    mit nachstehender Tagesordnung eingeladen.
    Tagesordnung
    1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
    2. Kassenbericht
    3. Entlastung des Jagdvorstehers und Kassenführers
    4. Verwendung des Reinertrages
    5. Verschiedenes
    Jagdvorstand
    gez. Sebastian Happel
    Veröffentlicht:
    34628 Willingshausen, den 04.04.2025
    Der Gemeindevorstand der
    Gemeinde Willingshausen
    gez.
    Luca Fritsch, Bürgermeister

  • Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ ist der Maßnahmenplan nach § 31 Abs. 7 Hessisches Naturschutzgesetz am 10.02.2025 in Kraft getreten.

    Mit „NATURA 2000“ wird ein europaweit vernetztes Schutzgebietssystem aufgebaut, welches natürliche und naturnahe Lebensräume sowie bestandsgefährdete, wildlebende Tier- und Pflanzenarten erhalten soll. Ziel des Schutzgebietssystems ist die Sicherung der Artenvielfalt im Gebiet der europäischen Mitgliedstaaten. Die Verordnung über die Natura 2000-Gebiete im Regierungspräsidium Kassel vom 31. Oktober 2016 (StAnz. 46, S. 1389) ist seit dem 1. Dezember 2016 in Kraft.

    Die oberen Naturschutzbehörden stellen nach § 31 Abs. 1 Hessisches Naturschutzgesetz (GVBl. 2023 S. 379) Bewirtschaftungspläne für Natura 2000-Gebiete auf. In Hessen setzen sich diese für jedes Gebiet, aus Grunddatenerhebung und Maßnahmenplan zusammen.

    Für das Vogelschutzgebiet „Schwalmniederung bei Schwalmstadt“ liegt der Maßnahmenplan nach § 31 Hessisches Naturschutzgesetz nun vor. In diesem Plan werden die Maßnahmen dargestellt, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura-2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind.

    Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden.

    Die Aufstellung des Maßnahmenplans erfolgte unter Beteiligung der kommunalen Planungsträger und der anerkannten Naturschutzvereinigungen. Eigentümer und Nutzungsberechtigte wurden bei einem Runden Tisch am 11. Oktober 2022 über die wesentlichen Inhalte informiert.

    Der Maßnahmenplan ist für jedermann im Natureg Viewer einsehbar:
    https://natureg.hessen.de/infomaterial/infomaterial_gebiet.php?GEBIETSNR=5121-401

    Regierungspräsidium Kassel

    Obere Naturschutzbehörde

    RPKS - 24-29 r 0800/19-2017/1

  • Bebauungsplan Nr. 38 „Sondergebiet Erneuerbare Energien Ransbach“ + 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Willingshausen

  • BPL Nr. 39 Willingshausen-Feuerwehr und Nahwärme Trutzhain Bekanntmachung Aufstellung und Frühzeitige Beteiligung

  • Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Loshausen

    Die Jagdgenossenschaft Loshausen hat in der Versammlung am 01.03.2025 die Verwendung des Jagdpachterlöses für das Jagdjahr 2024/25 sowie die Verlängerung des Jagdpachtvertrages beschlossen.

    Die Niederschrift über die Genossenschaftsversammlung liegt in der Zeit ab 17.03.2025 für 30 Tage bei mir zur Einsicht offen.

    Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Loshausen, den 14.03.2025

    Der Jagdvorstand
    Dirk Riebeling

    Veröffentlicht:

     34628 Willingshausen, den 17.03.2025

     Der Gemeindevorstand der

    Gemeinde Willingshausen

     gez.

    Luca Fritsch, Bürgermeister