Schwalm-Eder-Kreis hebt Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest auf

• die Aufstallungspflicht für Geflügel,

• das Verbot, Geflügel zu Veranstaltungen zu bringen, sowie

• das Verbot der Durchführung von Geflügelveranstaltungen.

Hintergrund der damaligen Maßnahmen war der Nachweis des Geflügelpest-Virus bei verendeten Wildvögeln im Kreisgebiet. Die Geflügelpest ist eine ansteckende Viruserkrankung, die sowohl Hausgeflügel als auch Wildvögel betreffen kann.

Nach erneuter Bewertung der aktuellen Lage und unter Abwägung der Risiken sieht der Schwalm-Eder-Kreis derzeit keine Notwendigkeit mehr für die bisherigen Einschränkungen.

Die Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht und kann auch bei der Veterinärverwaltung in Homberg (Efze) eingesehen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lisa-Maren Brass