Öffentliche Bekanntmachung :

Aufhebung des Wasserentnahmeverbotes

Die Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis vom 09.07.2025 auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in Verbindung mit § 65 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) sowie den §§ 25, 26, 33 WHG und 19 Abs. 3, 21 Abs. 1 HWG wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

Begründung:

 

Aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen liegen die Pegelstände der oberirdischen Gewässer wieder über dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ). Große Wasserentnahmen sind derzeit aufgrund der Jahreszeit nicht zu erwarten.

Somit sprechen keine Gründe dagegen, die Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis aufzuheben.

 

Hinweise:

 

Die vorstehende Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 41 Abs. 4 Satz 4 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises, Fachbereich 60.3 – Umwelt - Wasser- und Bodenschutz ‑, Hans-Scholl-Straße 6, Gebäude C, 34576 Homberg (Efze), Widerspruch erhoben werden.

Homberg (Efze), 01.12.2025

 

Der Kreisausschuss

des Schwalm-Eder-Kreises

- Wasser- und Bodenschutz -

- 60.3 - 79 b 06.17, we - 

Kaufmann, Erster Kreisbeigeordneter

                      (Siegel)


Hier finden Sie die Allgemeinverfügung zum Download