Die Gemeinde Willingshausen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
stellvertretende Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Willingshausen.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann grundsätzlich von Bürgerinnen und Bürgern
übernommen werden, die
1. das 30. Lebensjahr vollendet haben und bei Amtsantritt noch keine 75 Jahre alt
sind
2. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
3. im Schiedsamtsbezirk wohnen.
30. Juli 2025