aufgrund krankheitsbedingter Personalausfälle bleibt das Bürgerbüro bis auf Weiteres geschlossen.Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Maßnahme. Die Gemeindeverwaltung Schrecksbach übernimmt die Vertretung. Wenden Sie sich bitte vorab telefonisch (Tel.06698/96000) an die zuständige Verwaltung.
Die Gemeindeverwaltung Schrecksbach übernimmt die Vertretung in folgenden Bereichen: Passwesen, Meldewesen und Standesamt. Sollten Sie ein Anliegen im Bereich des Ordnungsamtes haben, dann bitten wir Sie dieses Anliegen weiterhin an ordnungsamt@willingshausen.de zu senden.
Sobald das Bürgerbüro wieder geöffnet ist, werden wir Sie umgehend informieren.
Der demografische Wandel verändert unsere Gesellschaft in vielerlei Hinsicht. Die Bevölkerungsentwicklung wird durch die steigende Lebenserwartung und die weiter sinkende Geburtenzahl in den nächsten Jahren verstärkt. Die Hessische Landesregierung begleitet seit einigen Jahren diesen Wandel in Hessen mit innovativen Ansätzen und gestaltet die Entwicklung nachhaltig. Um diese Ansätze sichtbar zu machen, startete die hessische Landesregierung im Jahr 2015 mit dem Wettbewerb „Aktion Generation – lokale Familien stärken“.
Liebe Kinder, liebe Eltern, liebe Ehemalige und Freunde unserer Kita, ein halbes Jahrhundert voller Kinderlachen, Entdeckungen und gemeinsamer Entwicklung liegt hinter uns. Seit 50 Jahren begleiten wir Kinder auf ihren ersten wichtigen Schritten ins Leben, fördern ihre Neugier, stärken ihre Persönlichkeit und schaffen einen Ort, an dem sie sich geborgen fühlen und wachsen können. Dieses besondere Jubiläum möchten wir gemeinsam mit euch feiern und auf viele wertvolle Erinnerungen zurückblicken.
Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Willingshausen ist am Gründonnerstag, dem 02.04.2025 bereits ab 16:00 Uhr geschlossen. Wir sind ab Dienstag, dem 07.04.2025 wieder zu den normalen Öffnungszeiten für Sie da.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat am 26.02.2026 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans („Windenergie“) zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszule-gen.
Hiermit werden gem. § 7 Abs. 1 unserer Satzung alle Eigentümer der zum Jagdbezirk Ransbach gehörenden Grundstücke zu einer Jagdgenossenschafts- versammlung für
Die Sammelstelle für pflanzliche Abfälle und Bauschuttkleinmengen „Am Ransrain“ (Kläranlage) in der Gemarkung Wasenberg ist zu den folgenden Zeiten wieder geöffnet.
Aufhebung Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis
Der Schwalm-Eder-Kreis richtet das Projekt Gemeindepflege ab dem Jahr 2026 neu aus und setzt die Arbeit künftig in Zusammenarbeit mit dem AWO Kreisverband Schwalm-Eder e.V. fort.
Der Schwalm-Eder-Kreis hält die Aufstallpflicht für Geflügel weiterhin aufrecht. Grund dafür sind anhaltende Virusnachweise bei Wildvögeln sowie eine unverändert hohe Gefährdungslage für Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet.
Der Schwalm-Eder-Kreis hält die bestehende Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 zur Aufstallpflicht von Geflügel weiterhin aufrecht. Eine erneute Bewertung der Lage erfolgt in der Woche vor Weihnachten.
Zur bevorstehenden Jahreswende ist wieder damit zu rechnen, dass Feuerwerkskörper in vermehrtem Umfang auf öffentlichen Straßen und Plätzen zum Abbrennen gebracht werden. Der Umgang mit diesen Gegenständen bringt besonders in der Silvesternacht immer wieder Unfälle mit sich, so dass es Jahr für Jahr dieses Hinweises bedarf, hier mehr Vorsicht walten zu lassen. Gefahren für die öffentliche Sicherheit entstehen auch durch die unvorschriftsmäßige Aufbewahrung und Lagerung dieser Gegenstände sowie auch durch das Verschießen von Leuchtraketen (Signalmunition) aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen.