Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
in der Gemeinde Willingshausen
- Der Rathausbesuch ist ohne vorherige Anmeldung zu den geänderten Öffnungszeiten möglich.
Mo. + Di. 08.30-12.00 Uhr
Mi. geschlossen (nur telef.)
Do. 13.30-17.30 Uhr
Fr. 08.30-12.00 Uhr
Mundschutz nicht vergessen !
- Antreffhalle, Dorfgemeinschaftshäuser, Festplätze, Grillhütten Jugendräume, sowie alle anderen öffentlichen Räume und Gebäude stehen für Feierlichkeiten, sowie Freizeit- und Vereinssport zur Verfügung.
- Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln sowie der Ermöglichung der Kontaktnachverfolgung zulässig.
- Für alle Kindertagesstätten gilt ein allgemeines Betretungsverbot. Nur die Erzieherinnen und Erzieher sowie die zu betreuenden Kinder dürfen die jeweilige Kindertagesstätte betreten. Allen anderen Personen ist dies nicht gestattet. Kinder mit möglichen Krankheitssymptomen werden im Zweifel nach Hause geschickt.
- Museum Malerstübchen und Kunsthalle Willingshausen sind wieder geöffnet.
- Besuche zu den Alters- und Ehejubiläen werden bis auf Weiteres eingestellt.
- Büchereien sind unter Einhaltung der Hygienebestimmungen geöffnet.
Stand 25.11.2021
Aktuelle Informationen zum Coronavirus im Schwalm-Eder-Kreis
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen der Infektionszahlen mit dem Corona-Virus bedarf es einer ständigen Überprüfung und dementsprechende Anpassung der Verhaltensregeln.
Wir bitten Sie um Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen.
Allgemeinverfügung des Schwalm-Eder-Kreises,
>Weiterleitung zum Schwalm-Eder-Kreis
Aktuelle Infektionszahlen im Schwalm-Eder-Kreis zum neuartigen Corona-Virus
Was ist erlaubt, was nicht?
Die Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) regelt weite Bereiche des öffentlichen Lebens, des Betriebs von Einrichtungen, sowie von Verkaufsstätten und gastronomischen Betrieben sowie der außerschulischen Bildung und Ausbildung. Aufgrund des weiterhin dynamischen Geschehens in der aktuellen pandemischen Lage werden die Regelungen der Verordnung regelmäßig überprüft und evaluiert.
Warnstufenregelung des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise