Interessensbekundungsverfahren

Gerhardt-von-Reutern-Haus
Maßnahme:     Planung der technischen Ausrüstung –Anlagentechnik- für die Sanierung des Kunsthauses in Willingshausen
    Gem. § 55 HOAI Leistungsphasen 1 - 9

Auftraggeber:     Gemeindevorstand der Gemeinde Willingshausen

 

Zum Download stehen folgende Unterlagen zur Verfügung:
-    Anschreiben
-   Beschreibung Sanierung Kunsthaus Willingshausen

-   Sanierung Kunsthaus Wertungsmatrix "Interessenbekundungsverfahren"
-    Sanierung Kunsthaus Wertungsmatrix Angebote
-   Sanierung Kunsthaus Verpflichtungserklärung Tariftreue(HVTG)
-    Sanierung Kunsthaus Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

 

1.    Allgemeiner Hintergrund des Vergabeverfahrens


Die Gemeinde Willingshausen beabsichtigt das um 1900 errichtete Kunsthaus zu sanieren.
Wesentliche Kernpunkte für die Planung sind:
•    Errichtung eines Außenfahrstuhls und einer Außentreppe
•    Erfüllung der Brandschutzauflagen
•    Verbesserung des Schallschutzes, der Akustik und der Beschattung
•    Wärmeschutzmaßnahmen
Der Bauherr geht von einem Kostenrahmen von 1,5 Mio. Euro aus, der einzuhalten ist.


2.    Umfang der Leistungen

Für die Technische Ausrüstung –Anlagentechnik- zur Sanierung des Kunsthauses Willingshausen beabsichtigt die Auftraggeberin, die Leistungsphasen 1-9 des § 55 HOAI zu vergeben. Es werden die Grundleistungen aus dem Katalog der Anlage 10 HOAI 2013 mit den gültigen Honorarsätzen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei stufenweise.

Als erste Stufe sollen die Leistungsphasen 1 – 5, als zweite Stufe die Leistungsphasen 6 – 7 und als dritte Stufe die Leistungsphasen 8 und 9 vergeben werden. Mit dem Zuschlag überträgt die Auftraggeberin dem Auftragnehmer die erste Stufe. Es bleibt der Auftraggeberin vorbehalten, den Auftragnehmer stufenweise mit der Erbringung weiterer Leistungsphasen der Objektplanung zu beauftragen, wobei kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Beauftragung weiterer, über die erste Stufe hinausgehender Stufen besteht.

Der Gemeinde Willingshausen steht ein Gesamtbudget in Höhe von ca. 1,5 Millionen € zur Verfügung. Die Kostenschätzung beruht auf den Ergebnissen einer Studie aus 2018. In dieser Kostenschätzung sind Baukosten (Kostengruppe 400) für die Technische Ausrüstung in Höhe netto rund 335.000.- € berücksichtigt. Dieses Gesamtbudget ist als absolute Kostenobergrenze anzusehen und unter allen Umständen einzuhalten. Sofern Bieter das Gesamtbudget als nicht einhaltbar einschätzen sind Vorschläge zur Kosteneinsparung zu erstellen.


3.    Auskünfte und Ansprechpartner

Auskünfte erteilt ausschließlich folgender Ansprechpartner:
Gemeinde Willingshausen
Bau- und Liegenschaftsamt
 Herr Peter Wahl
 Am Rathaus 2
 34628 Willingshausen
 Telefon: 06691/9630-31
 Telefax. 06691/9630-18
 E-Mail: