Hinweis auf die Satzung zur Straßenreinigung
Hinweis auf die Satzung der Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung StrRS)
Aus gegebenen Anlass werden die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Willingshausen über die bestehende Straßenreinigungssatzung informiert.
Gemäß der StrRS wird die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten oder unbebauten Grundstücke übertragen.
Innerhalb der geschlossenen Ortschaften sind alle öffentlichen Straßen zu reinigen. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf
a) die Fahrbahnen,
b) die Parkplätze,
c) die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle,
d) die Gehwege,
e) Böschungen, Stützmauern u. a.
Die Reinigungspflicht umfasst die allgemeine Straßenreinigung und den Winterdienst.
Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tag vor einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, und zwar
a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18:00 Uhr
b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16:00 Uhr
zu reinigen.
Es werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich an die Straßenreinigungspflicht der Gemeinde Willingshausen zu halten. Die Straßenreinigungssatzung kann auf der Homepage eingesehen werden.
Willingshausen, 11.09.2023
Luca Fritsch, Bürgermeister
Bild zur Meldung: Wappen