Pressemitteilungen Schwalm-Eder-Kreis
Klimaschutzpreis des Schwalm-Eder-Kreises: Bewerbungsfrist endet am 31.Oktober – Landkreis lobt Preisgelder in Höhe von 3.000 Euro je Kategorie aus
Der Schwalm-Eder-Kreis hat zum 6. Mal den Klimaschutzpreis mit Preisgeldern von 3.000 Euro je Kategorie ausgelobt und zeichnet so auch in diesem Jahr wieder Projekte zum Schutz von Klima und Umwelt aus. Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kindertagesstätten und Kindergärten sowie Schulen, die im Landkreis im Themenfeld tätig sind, können sich noch bis zum 31. Oktober 2023 direkt beim Schwalm-Eder-Kreis bewerben.
„Mit dem Klimaschutzpreis sollen Kinder und Jugendliche, Bürgerinnen und Bürger und Vereine motiviert werden, eigene Klimaschutzprojekte zu initiieren und somit einen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen zu leisten. Mit dem Klimaschutzpreis wollen wir dieses lokale Engagement für den Umwelt- und Klimaschutz honorieren", erklärt Markus Karl Pollok, Dezernent für Energie und Klimaschutz beim Schwalm-Eder-Kreis.
Seit 2018 wird der Klimaschutzpreis für Projekte von Schulen, Vereinen, Gewerbebetrieben und Bürgerinnen und Bürgern im Schwalm-Eder-Kreis verliehen, um herausragende Leistungen zu Würdigen und zu fördern. Grundsätzlich können sowohl technische Maßnahmen wie zum Beispiel der innovative Einsatz von Technik zur Energieeinsparung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien, hochwertiges energetisches Sanieren als auch energiesparende Verhaltensweisen wie zum Beispiel nachhaltiges Mobilitätsverhalten als Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden.
Förderwürdig sind des Weiteren vorbildliche Maßnahmen und Projekte zur Verringerung der CO2-Emissionen, zur Energieeinsparung, zur Erhöhung der Energieeffizienz, für bewusstseinsbildende Maßnahmen im Bereich Energie- und Klimaschutz, zur nachhaltigen Beschaffung, zur Ressourcenschonung, zur Verminderung vorhandener Umweltbeeinträchtigungen sowie Maßnahmen im Natur- und Artenschutz, aktive Öffentlichkeitsarbeit zu umwelt- und entwicklungspolitischen Themen, Aktionen im Schulbereich zum Thema Klimaschutz wie zum Beispiel Wettbewerbe.
Das Projekt muss innerhalb der vergangenen 18 Monate vor Antragsstellung durchgeführt worden sein. In diesem Zusammenhang wird auf die Richtlinie unter folgendem Link https://www.schwalm-eder-kreis.de/Energie-und-Klimaschutz/Foerderprogramme-und-Preise/Klimaschutzpreis-1.htm verwiesen.
Für die Bewerbung sind neben einer Projektvorstellung und einer Begründung gegebenenfalls weitere der Erläuterung dienende Unterlagen (Fotos, Berechnungen, Nachweise) schriftlich bis zum 31.10.2023 unter der nachfolgenden Anschrift beim Schwalm-Eder-Kreis einzureichen:
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
20.7 Energie und Klimaschutz
„Klimaschutzpreis"
34574 Homberg (Efze)
Abb.:„Rehkitzrettung“ - gerettetes Rehkitz– Projekt von der Stellbergschule, Grundschule I, Homberg, 2. Platz im Jahr 2022
Hessen-Darlehen: Langfristige Planungssicherheit
„Hessen-Darlehen“: Bessere Konditionen zum Bau oder Erwerb von Wohneigentum
Für den Wohnhausneubau gibt es künftig im Rahmen des sogenannten „Hessen-Darlehen“ bis zu 160.000 Euro. Beim Kauf von Bestandsimmobilien bis zu 200.000 Euro. Der Zinssatz liegt aktuell bei 0,6 Prozent mit einer Bindungsfrist von 20 Jahren. Die derzeit günstigen Konditionen geben langfristige Planungssicherheit.
Weitere Vorteile sind: Nachrangige Absicherung im Grundbuch, das heißt der erste Rang bleibt frei für Kredite der Geschäftsbanken. Die Förderung kann mit Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau, der Denkmalpflege, der Städtebauförderung und/oder des Dorferneuerungsprogramms kombiniert werden.
Neben der nachrangigen Eintragung des Darlehens im Grundbuch und der langen Zinsbindungsfrist profitiert man auch von Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung. „Diese Flexibilität ist vor allem für junge Familien interessant“, so Tatjana Grau-Becker Leiterin der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises.
Gegenwärtig kann zum Beispiel ein Paar mit zwei Kindern im Jahr bis zu circa 96.500 Euro brutto verdienen, um Anspruch auf die Förderung zu haben. Die Einkommensgrenzen werden alle drei Jahre angepasst. Ein Eigenkapitalanteil in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtkosten muss in die Finanzierung mit eingebracht werden.
Weitere Informationen gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises unter Tel. 05681/775 476. Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der WIBank unter www.wibank.de zu finden.
Alle waren mit im Boot: Radverkehrskonzept für den Schwalm-Eder-Kreis
Beteiligungsprozess abgeschlossen – Fertigstellung für Ende 2023 geplant
Seit Juli 2022 befindet sich das Radverkehrskonzept für den Schwalm-Eder-Kreis in der Entwicklung. Die Kreisverwaltung und das Ingenieurbüro IKS Mobilitätsplanung aus Kassel arbeiten gemeinsam aktiv zusammen und koordinierten in den vergangenen Monaten einen umfangreichen Beteiligungsprozess, bei dem nicht nur Expertinnen und Expertinnen, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises mit ins Boot geholt wurden.
Nach der Auftaktveranstaltung im November 2022 wurden insbesondere weitere Behörden auf Landesebene, Organisationen und Interessensverbände einbezogen. Im Anschluss waren die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich im Rahmen einer öffentlichen Online-Beteiligung einzubringen. Über einen interaktiven Stadtplan konnten so insgesamt rund 600 Hinweise und 2.500 Bewertungen aus der Bevölkerung zum bestehende Radverkehrsnetz im Schwalm-Eder-Kreis eingeholt werden.
„Wir freuen uns sehr über diese aktive Beteiligung am Konzepterstellungsprozess“, sagt die Rad- und Wanderwegebeauftragte des Landkreises Annika Burghardt, „die abgegebenen Anmerkungen waren sehr konstruktiv. Allein aus der Beteiligung unserer Bürgerinnen und Bürger lassen sich bereits einige Handlungsempfehlungen ableiten.“
Den Abschluss des Prozesses stellten die beiden Fach-Workshops im April und Mai dar, die sich separat an die Expertinnen und Experten aus dem Alltags- und Freizeitradverkehr richteten.
Auf der Agenda für die Kreisverwaltung Schwalm-Eder und das Ingenieurbüro IKS stehen nun eine differenzierte Ergebnisauswertung und Berichtfassung. Die Fertigstellung des Konzeptes ist für Ende 2023 geplant und wird dann entsprechend öffentlich vorgestellt.
Weitere Informationen gibt es bei Annika Burghardt (Rad- und Wanderwegebeauftragte des Schwalm-Eder-Kreises), Tel. 05681/775 480, , oder bei Alexander Gardyan (IKS Mobilitätsplanung), Tel. 0561/953 79 677, .
Foto: Workshop zum Thema Freizeitradverkehr am 15. Mai im Deutschen Haus in Homberg (Efze): (v. li.) Titus Güttler (IKS), Ulrike Keß (Leader Region Schwalm-Aue), Alexander Gardyan (Projektleiter IKS), Herbert Markolf (Touristische Arbeitsgemeinschaft Melsunger Land), Natascha Rath (Gemeinde Bad Zwesten), Paula Schröder (Regionalmanagement Nordhessen), Heidrun Englisch (Touristische Arbeitsgemeinschaft Rotkäppchenland), Katrin Anders (Naturpark Knüll), Heike Dietrichkeit (Touristischer Arbeitsgemeinschaft Naturpark Habichtswald), Annika Burghardt (Rad- und Wanderwegebeauftragte Schwalm-Eder-Kreis), Astrid Laabs (Touristische Arbeitsgemeinschaft Melsunger Land), Ellen Conrad (Touristische Arbeitsgemeinschaft Mittleres Fuldatal) und Susanne Ebel (Stadt Fritzlar)
(Bildautorin: Kreisverwaltung Schwalm-Eder)
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Nachfolgecoach Nexxt Now
Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises
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5.000 Euro für Freizeitfahrten der Senioren des Schwalm-Eder-Kreises
Der Landkreis bietet auch im Jahr 2023 in den kreiseigenen Freizeiteinrichtungen im Haus Schwalm-Eder in Westerland auf der Insel Sylt und im Buchenhaus in Schönau am Königssee Erholungsangebote für Senioren an. Antragsberechtige können hierfür Zuschüsse in den Bürgerbüros beantragen.
Vize-Landrat Jürgen Kaufmann freut sich mitteilen zu können, dass der Kreisaus-schuss des Schwalm-Eder-Kreises bei seiner Sitzung am 6. März 2023 der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Seniorenfreizeiten in Höhe von insgesamt 5.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt hat.
Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, können einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses stellen, sofern ihr monatliches Einkommen unter der Einkommensgrenze gemäß Paragraf 85 Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - liegt.
Die Einkommensgrenze liegt derzeit bei 1.004 Euro für Alleinstehende und 1.145 Euro für Ehepaare zuzüglich der Unterkunftskosten. Bei Ehepaaren ist es ausreichend, wenn einer der Ehegatten die Altersvoraussetzungen erfüllt. Die Zuschüsse können höchstens alle zwei Jahre und für längstens 14 Tage gewährt werden.
Einzelne Plätze für das Jahr 2023 gibt es derzeit noch für das Haus Schwalm-Eder in Westerland auf der Insel Sylt und noch im Buchenhaus in Schönau am Königssee.
Die Beantragung der Zuschüsse für die Seniorenfreizeiten kann im jeweiligen Bürgerbüro der Städte und Gemeinden vorgenommen werden.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung in Homberg sind Frau Lauterbach (Telefon: 05681 775 492) für die Anmeldung zur Seniorenfreizeit und für Fragen zur Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme wenden Sie sich an Frau Heike Steinbach (Telefon: 05681 775 226).
Kulturförderanträge jetzt Online stellen
Auch in 2023 können kulturelle Projekte im und für den Schwalm-Eder-Kreis gefördert werden. Die Anträge können zu zwei festen Stichtagen bei der Kreisverwaltung des Schwalm-Eder-Kreises ab sofort online eingereicht werden.
Im vergangenen Jahr sind 44 Anträge zur Förderung von kulturellen Projekten im Rahmen der kommunalen Kulturförderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises in der Kreisverwaltung eingegangen, von denen 38 für das Jahr 2022 und für die erste Hälfte des Jahres 2023 bewilligt werden konnten.
„Nachdem die vergangenen Jahre von der Corona-Pandemie geprägt waren unter der die Kultur auch bei uns in der Region ganz besonders gelitten hat, freut es mich besonders, dass im vergangenen Jahr wieder vermehrt Präsensveranstaltungen stattfinden konnten. Kultur lebt vom Austausch, vom Erleben und vom Miteinander. Ich hoffe, dass wir mit unserer Förderung der Kultur im Schwalm-Eder-Kreis wieder auf die Beine helfen konnten. Um gemeinsam in ein neues kulturell vielseitiges Jahr 2023 zu gehen, freue ich mich auf zahlreiche Förderanträge“, so Landrat Winfried Becker.
Stichtage für Kulturförderanträge sind der 30.04. und der 31.10. des laufenden Jahres. Zu den beiden Terminen werden Anträge gesammelt. Nach Fristende wird über die eingegangenen Anträge entschieden. Die maximale Fördersumme liegt in der Regel bei 1.000 Euro. Wichtig ist, dass es sich um kulturelle Projekte handeln muss und die-se bei Antragstellung noch nicht begonnen sein dürfen.
Den Online-Antrag und weitere Informationen sowie die ausführliche Förderrichtlinie des Schwalm-Eder-Kreises finden Sie unter dem Menüpunkt „Bildung und Kultur“ – „Kultur“ auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises www.schwalm-eder-kreis.de. Für Rückfragen können Sie sich per Mail an wenden.
Ihre Ansprechpartnerin in der Kreisverwaltung:
Lisa Brass
05681 775 854
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Bild zur Meldung: SEK