Elternbrief des Hessischen Ministeriums für Soziales und INtegration
das Infektionsgeschehen in Deutschland, die Verbreitung besorgniserregender Varianten des Coronavirus und die anhaltend hohe Belastung der Intensivstationen haben Bund und Länder dazu bewogen, die Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus bis zum 14. Februar 2021 zu verlängern. Diesen Beschluss der Ministerpräsidentinnen, der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin setzen wir auch in Hessen um. Im Bereich der Kindertagesbetreuung bitten wir Sie daher, die Betreuung nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen. In Hessen kann weiterhin jede Familie, die Kinderbetreuung dringend benötigt, auch auf die Kinderbetreuung zurückgreifen. Ein generelles Betretungsverbot der Kitas gibt es nicht.
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