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Fahrerlaubnis - Umtauschpflicht in einen EU-Führerschein

24. 03. 2019

Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau oder rosa) können diesen in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Die neuen Klassen ergeben sich aus der Anlage 3 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Ebenso können sich Inhaber eines bis zum 18.01.2013 erteilten Führerscheins einen neuen EU-Kartenführerschein nach den Regelungen der 3. EU-Führerschein-Richtlinie ausstellen lassen.

Der neue Kartenführerschein ab dem 19.01.2013 besitzt eine Gültigkeit von 15 Jahren, unabhängig von der Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen.

Die Antragsformulare erhalten Sie auf dem Bürgerbüro oder bei Ihrer Fahrschule. Der Antrag ist mit Wohnsitzbestätigung der Gemeindeverwaltung einzureichen und kann von dort an die Führerscheinstelle weitergeleitet werden, dabei ist die persönliche Vorsprache erforderlich zwecks Unterschrift auf einer Kartenführerschein-Schablone.

 

 

 

Bild zur Meldung: Umtauschzeitraum

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