Bekanntmachung der genehmigten Nachtragssatzung 2017

Willingshausen, den 08. 03. 2018


Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen am 15.12.2017 folgende Nachtragssatzung beschlossen und vom

Landrat des Schwalm-Eder-Kreises genehmigt.

 

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Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.03 bis einschließlich 22.03.2018 im Rathaus, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen-Wasenberg, Zimmer 23, zu den allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

 

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