Vortrag zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Vortrag zur Unterstützung pflegender Angehöriger

Entlastungsbetrag nach Paragraf 45a SGB XI: was bedeutet das?

Vier von 5 pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige,oft durch Frauen.  Aber auch immer mehr Männer leisten Pflegearbeit. Häufig werden diese durch einen Pflegedienst unterstützt.

Dabei kann das familiäre Netzwerk  schnell an seine Grenzen kommen. Damit nicht die eigene Gesundheit “auf der Strecke bleibt“, sieht das Pflegeversicherungsrecht explizit die Entlastung pflegender Angehöriger vor.

Bei den Entlastungsleistungen nach Paragraf 45ades Sozialgesetzbuches XI beträgt der Anspruch seit 1.1.2025 monatl. 131€. Vorher waren es 125€ monatlich.

Dieser Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1.

Der Betrag ist zweckgebunden und kann nicht bar an den pflegebedürftigen  Menschen ausgezahlt werden.

Wie und wo können aber diese Leistungen abgerufen werden? Was

ist dabei zu beachten?

Zur Beantwortung dieser Fragen lädt Beate Hasenpflug von der Alzheimer Selbsthilfegruppe Schwalm Eder e.V.  Alsfeld ein.

Datum: 16.1.2025 von 16.00-18.00 Uhr

Ort: Evangelisches Gemeindehaus  Willingshausen Merzhausen Bergstr. 4 in 34628 Willingshausen  mit barrierefreiem Zugang.

Die Teilnahme ist für Versicherte aller Kassen kostenfrei.

Bitte um Anmeldung unter 0171/2469643 oder beate.hasenpflug@gmail.com