Nachbarschaftshilfe nach §45a SGB XI

Nachbarschaftshilfe nach §45a SGB XI

Um selbstbestimmt, gut und sicher im vertrauten Zuhause leben zu
können, benötigen immer mehr Menschen Unterstützung in ihrem Alltag.
Angebote zur Entlastung im täglichen Leben dienen der Versorgung der
pflegebedürftigen Menschen.
Die Nachbarschaftshilfe richtet sich an Nachbarinnen und Nachbarn wie
auch Freundinnen, Freunde und Bekannte, die nicht im eigenen
Haushalt leben.
Sie findet im sozialen, aber nicht verwandtschaftlichen Näheverhältnis
(bis 2. Verwandtschaftsgrad) und ohne Gewinn- und
Einkommenserzielung statt.
Mit einfachen Mitteln wie Besuchen, um der Einsamkeit entgegen
zu wirken, bei gemeinsamen Spaziergängen, Hilfestellungen beim
Einkauf oder Fahrten zum Arztbesuch, ins Restaurant oder Cafe oder zu
kulturellen Veranstaltungen unterstützen Nachbarschaftshelferinnen
oder Nachbarschaftshelfer den Alltag.
Dabei ist diese Art der Unterstützung eine freiwillige Leistung durch
einzelne Personen aus dem räumlichen oder sozialen Umfeld, die nicht
erwerbsmäßig, sondern im Rahmen des bürgerschaftlichen
Engagements erbracht werden.
Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von
131,00 € haben alle pflegebedürftigen Menschen im Sinne des
Pflegeversicherungsrechts nach dem Sozialgesetzbuch XI mit den
Pflegegraden 1-5.
Wer sich bei der Nachbarschaftshilfe engagieren möchte, kann aufgrund
unseres Kooperationsvertrages mit der Deutschen Alzheimer
Gesellschaft e.V. und der Barmer Pflegekasse kostenlos an der
Informationsveranstaltung und der Basisqualifikation mit 8 Modulen
teilnehmen.

Interessierte sind zu einer Informationsveranstaltung am
Dienstag, dem 28.1.2025 von 16.00 Uhr-17.30 Uhr ins ev.
Gemeindehaus Bergstr. 4 in 34628 Willingshausen eingeladen.
Der Zugang ist barrierefrei.

Anmeldungen werden unter beate.hasenpflug@gmail.com oder
01712469643 gerne entgegengenommen.