Gaststättenkozession


Allgemeine Informationen

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird.

Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.

 

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Ansprechpartner

Ordnungsamt

 

Frau Claudia Ide
Bürgerbüro
Telefon (06691) 9630-12
Telefax (06691) 963018

Frau Lea Lange
Bürgerbüro
Telefon (06691) 9630-20


Formulare

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