Gaststättenkozession
Allgemeine Informationen
Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank betreiben will, ist verpflichtet, 6 Wochen vor Betriebsbeginn eine Gewerbeanzeige unter der Vorlage bestimmter Unterlagen abzugeben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Gaststätte von einem zuverlässigen Gewerbetreibenden betrieben wird.
Wer eine Gaststätte ohne Alkoholausschank betreiben will, muss gleichzeitig mit dem Betriebsbeginn lediglich eine Gewerbeanzeige abgeben.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Frau Claudia Ide
Bürgerbüro (06691) 9630-12
(06691) 963018
Frau Lea Lange
Bürgerbüro (06691) 9630-20
Formulare
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