Wohnungsgeberbestätigung


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung und – wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen – Abmeldung vorlegen.

 

Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Am Rathaus 2
34628 Willingshausen-Wasenberg

Frau Claudia Ide
Bürgerbüro
Telefon (06691) 9630-12
Telefax (06691) 963018

Frau Lea Lange
Bürgerbüro
Telefon (06691) 9630-20


Formulare

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