Wohnungsgeberbestätigung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, benötigen Sie seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes (BMG) am 01. November 2015 eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Ein- oder Auszug. Diese müssen Sie der zuständigen Meldebehörde bei jeder Anmeldung und – wenn Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen – Abmeldung vorlegen.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin / dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.
Ansprechpartner
BürgerbüroAm Rathaus 2
34628 Willingshausen-Wasenberg
Frau Claudia Ide
Bürgerbüro (06691) 9630-12
(06691) 963018
Frau Lea Lange
Bürgerbüro (06691) 9630-20