Aufgrund von turnusmäßigen Wartungsarbeiten muss das Wasserwerk Merzhausen im Zeitraum vom 26.01.2026 bis 29.01.2026 vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um die langfristige Qualität und Sicherheit unserer Wasserversorgung zu gewährleisten.
In der Gemeinde Willingshausen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Leitung der Gemeindekasse (m/w/d) zu besetzen. Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Die Gemeindeverwaltung sowie der Gemeindebauhof bleiben in der Zeit vom 29. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 geschlossen. Ein standesamtlicher Notdienst ist am 02.01.2026 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 0151 61736450 oder 06691 96 30 12 oder per EMail standesamt@willingshausen.de zu erreichen.
Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen am Freitag, den 12. Dezember 2025, wurde Herrn Harald Thiel eine besondere Ehrung zuteil. Im Anschluss an die Sitzung, die traditionell mit einer gemeinsamen Weihnachtsfeier verbunden war, verlieh die Gemeinde ihm die Ehrenbezeichnung „Ehrenwehrführer“ sowie die Ehrenplakette der Gemeinde Willingshausen.
Gemäß § 86a der Kommunalwahlordnung in Verbindung mit § 82 Absatz 1 Satz 5 der Hessischen Gemeindeordnung sind Ortsbeiratswahlen abzusagen, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht wurden. Der Wahlleiter macht dies öffentlich bekannt und unterrichtet die Aufsichtsbehörde.
Veröffentlichung der vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen und der Ortsbeiräte in den Ortsteilen am 15. März 2026
Die Sammelstelle für pflanzliche Abfälle und Bauschuttkleinmengen „Am Ransrain“ (Kläranlage) in Willingshausen-Wasenberg ist in der Zeit vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 28. Februar 2026 geschlossen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen hat in ihrer Sitzung am 03.04.2025 den Bebauungsplan Nr. 37 " Gassengärten - Erweiterung“ im Ortsteil Zella als Satzung gem. § 10 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplanes Nr. 37 " Gassengärten - Erweiterung " tritt am Tag der Bekanntmachung gem. § 10 (3) BauGB in Kraft.
Einschränkung des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis
Der Schwalm-Eder-Kreis ist in die neue Förderphase des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ aufgenommen. Förderanträge für Projekte können ab sofort gestellt werden.