Bekanntmachungen

Stellenausschreibung für Kindergarten Wasenberg

Wir suchen für den Kindergarten Wasenberg der Gemeinde Willingshausen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine Aushilfskraft als

 

staatl. anerkannte/n Erzieherin/s

 

Es wird eine flexible, motivierte und kreative Persönlichkeit mit der Fähigkeit zur Teamarbeit und zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebotes gesucht.

 

Die Stelle beinhaltet auch den Nachmittagsdienst bis 17.00 Uhr.

Im Monat würden durchschnittlich 20 bis 30 Arbeitsstunden anfallen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch bis zum 31. Mai 2013 bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Willingshausen.

 Ansprechpartner: Frau Hergert

Tel: 06691-963023

 

Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Willingshausen, den 15.05.2013

 

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Willingshausen

Einladung zum Bürgergespräch in Wasenberg

mit dem Bürgermeister,

der Vorsitzenden der Gemeindevertretung und

dem Ortsbeirat Wasenberg

 

am Donnerstag, dem 23. Mai 2013, 20.00 Uhr,

 

im Saal des Gasthauses „Zum Jägerheim“, OT Wasenberg

 

Tagesordnung:

 

01.  Neugestaltung Friedhof Wasenberg

02.  Gründung eines Trägervereins für das Schwimmbad Wasenberg

03.  Verschiedenes

 

 

 

Ortsbeirat Loshausen

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Loshausen findet am

Dienstag, dem 21. Mai 2013 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Loshausen mit nachfolgender Tagesordnung statt.

 

TAGESORDNUNG:

TOP 1: Eröffnung und Begrüßung

TOP 2: Haushalt 2014

TOP 3: Mitteilungen

TOP 4: Verschiedenes

 

gez. Bernd Bätz, Ortsvorsteher

Austausch der Wasserzähler im Ortsteil Steina

Die Gemeinde Willingshausen führt in der Zeit vom 06.05.2013 bis 30.06.2013 die Auswechslung der Wasserzähler in allen Haushalten des Ortsteiles Steina durch.

 

Damit die Zählerauswechslung zügig durchgeführt werden kann, muss der Wasserzähler frei zugänglich sein.

 

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

 

Willingshausen, den 15.04.2013 


Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Willingshausen

 

Heinrich Vesper

Bürgermeister

Antrag auf Rente

Rentenanträge werden ab 01.08.2011 ausschließlich bei der Deutsche Rentenversicherung Hessen, Außenstelle Marburg bearbeitet.

Terminvereinbarung unter Telefon: 06421/804-1000, erforderlich!

Die Sprechstunde findet im Haus der Gemeinschaftspflege, Burggasse 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa , statt.


Notwendige Unterlagen :

•    Personalausweis
•    Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
•    Rentenversicherungsunterlagen
•    Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer)
•    IBAN-Nummer (=International Bank Account Number – auf Kontoauszug)
      DE xx-BLZ (8-stellig) Kontonummer (10-stellig)
•    eigene Rentenunterlagen, -Versicherungsnummer
•    Anschrift der Krankenversicherung

zusätzliche Unterlagen bei Hinterbliebenen-, Witwenrente:

  • Sterbeurkunde
  • Rentenversicherungsunterlagen des Betroffenen
  • evtl. Einkommensnachweise (z.B. Miet,- u. Pachteinnahmen)

Einbürgerungstest im Schwalm-Eder-Kreis

Wer die deutsche Staatsbügerschaft beantragen möchte, muss ab Sept. 2008 in der Regel einen Test ablegen. Der Test dient dem Nachweis von staatsbürgerlichen Kenntnissen.

>> mehr Informationen

 

Kosten: 25,- €

Anmeldefrist: 4 Wochen

Anmeldung/Information: VHS Homberg, Tel: 05681/775-407

 

Sie finden hier öffentliche Bekanntmachungen, die nach der Insolvenzordnung vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Das sind zum Beispiel:

    * die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das 

         Gericht

    * der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    * die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des

       Insolvenzverfahrens

    * Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters,   

       Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses    

   * Terminbestimmungen

    * Ankündigung der Restschuldbefreiung
    * Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit, die auf Grund der Insolvenzordnung vorzunehmenden Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen, ist durch § 9 Abs. 2 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) für die Bundesländer geschaffen worden.

>> Zur Insolvenzbekanntmachung

Hinweis : Zuständiges Insolvenzgericht ist Marburg

-----------------------------------------------------------------------------------------

>> Zwangsversteigerung Amtsgericht Schwalmstadt

 

 

 

Suchen & Finden

 
 



Vergangenes

>> Informationsarchiv

Anmeldung Newsletter

Geben Sie im nachstehenden Feld ihre Emailadresse ein und Sie erhalten alle Neuigkeiten per Mail