Stellenausschreibung Hauptamtsleiter/in
Bei der Gemeinde Willingshausen ist
zum 01. Mai 2012 oder früher
die Stelle der
Leitung des Hauptamtes m/w,
verbunden mit der Büroleitung
zu besetzen.
Es handelt sich um eine für die Dauer des Mutterschutzes/Elternzeit befristete
Vollzeitstelle, wahlweise auch als Teilzeitstelle. Die Vollzeitbesetzung ist zunächst bis August 2013 vorgesehen, die Teilzeitbesetzung darüber hinaus.
Die Aufgaben sind u. a. :
- Personalorganisation, - verwaltung und –entwicklung
- Erstellung des Haushaltsplanes sowie dessen Umsetzung
- Angelegenheiten des Kommunalrechtes und Betreuung der kommunalen Gremien
- Mitarbeit bei der Verwaltungsmodernisierung sowie Aufbau- und Ablauforganisation
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister
Anforderungsprofil:
- Verwaltungsfachwirt/in mit entsprechender Berufserfahrung
- fundierte Kenntnisse in Haushalts-, Kassen und Rechnungswesen sowie Doppik
- Teamfähigkeit und Führungskompetenz sowie Entscheidungsbereitschaft
- Kenntnisse im EDV-Bereich, insbesondere Kenntnisse der im Aufgabengebiet
erforderlichen Anwendersoftware (Kommunales Finanzwesen, z. B. Infoma NSK)
Wir bieten Ihnen:
Eine sehr interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit entsprechender Perspektive. Die Vergütung erfolgt nach TVöD, vergleichbar gehobener Dienst.
Frauen und Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise, etc.) senden Sie bitte ohne Bewerbungsmappe und Prospekthüllen
bis zum 24. Februar 2012 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Willingshausen,
Am Rathaus 2,
34628 Willingshausen.
Telefonische Vorabinformationen erteilt Frau Walther, Hauptamt, Tel.:06691 / 9630-23
Stellenausschreibung Jugendpfleger/in
Die Gemeinde Willingshausen
sucht ab sofort
eine(n) Jugendpfleger/in
für die Jugendarbeit in den einzelnen Ortsteilen.
Wünschenswert ist eine Ausbildung als Sozialpädagoge/in, Erzieher/in oder vergleichbar mit Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen.
Zu den Aufgaben der Jugendarbeit gehören insbesondere:
• Kontaktaufnahme zu Jugendlichen,
• Hilfestellung bei persönlichen Problemen und Schwierigkeiten,
• Freizeitgestaltung und –betreuung,
• Zusammenarbeit mit der Gemeinde, Schulen, Vereinen und weiteren Trägern,
• Teilnahme an den Sitzungen des Ausschusses für Jugend und Soziales sowie
des Jugendbeirates,
• Betreuung von geeigneten Räumlichkeiten für Jugendliche,
• Durchführung der Kinderferienspiele.
Die tägliche Arbeitszeit sollte vor allem in den Abendstunden und bei Bedarf auch am Wochenende wahrgenommen werden.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Stelle ist zunächst auf die Dauer von zwei Jahren befristet. Die Bezahlung erfolgt nach TVöD.
Auskunft erteilt Frau Walther, Hauptamt, telefonisch erreichbar unter 06691/9630-23.
Wir bitten um Einreichung von aussagefähigen Bewerbungsunterlagen bis zum
24. Februar 2012 an den
Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
Am Rathaus 2
34628 Willingshausen-Wasenberg.
Frauen und Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.
Willingshausen, den 23.01.2012
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen
Heinrich Vesper, Bürgermeister
Ortsbeirat Loshausen
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Loshausen findet am
Dienstag, dem 07. Februar 2012 um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Loshausen mit nachfolgender Tagesordnung statt.
TAGESORDNUNG:
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung
TOP 2: Gegenbesuch in Babarc
TOP 3: Radspaß im Rotkäppchenland
TOP 4: Verschiedenes
gez. Bernd Bätz, Ortsvorsteher
Erste Nachtragssatzung mit –plan der Gemeinde Willingshausen für das Haushaltsjahr 2011
Aufgrund des § 114 e der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Willingshausen am 16.12.2011 folgende Nachtragssatzung beschlossen.
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30. Januar bis einschließlich 09. Februar 2011 im Rathaus, Am Rathaus 2, 34628 Willingshausen-Wasenberg, Zimmer 23 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag und Dienstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr
Donnerstag von 08.30 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 17.30 Uhr
Freitag von 08.30 bis 12.00 Uhr.
Willingshausen, den 20. Januar 2012
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Willingshausen Siegel
gez. Heinrich Vesper, Bürgermeister
Sprechstunde Kreisbauamt
Die Sprechstunde des Kreisbauamtes fällt bis auf weiteres in Willingshausen aus.
Für Fragen wenden Sie sich an die Kreisverwaltung 0561-7750
LEADER-Region Schwalm-Aue – Anträge jetzt

Projektträger, die im Jahr 2012 Projekte umsetzen wollen und dafür eine Förderung über das ländliche Entwicklungsprogramm LEADER erhalten möchten, sollten bis Ende Februar mit ihrem Projektvorhaben an den Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue herantreten. Für eine unverbindliche Prüfung reicht zunächst, dass das Vorhaben, der Träger des Vorhabens und der grobe Kostenrahmen feststehen. Förderfähig sind Projektmaßnahmen von Kommunen, gemeinnützigen Trägern, Vereinen und Privatpersonen. Gefördert werden können Projekte im Bereich Tourismus, Existenzgründung/ Betriebserweiterung in der Existenzgründungsphase, Kultur, Sicherung der Daseinsvorsorge. Die Projekte müssen in den Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen oder Schrecksbach umgesetzt werden. Seit Beginn des Förderzeitraums in 2008 haben bisher 38 Projekte einen Förderbescheid erhalten mit einer Gesamtfördersumme von rund 827.547,25 € und einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.745.845,25 €. Das aktuelle LEADER-Förderprogramm läuft noch bis Ende 2013.
Weitere Infos über geförderte Projekte erhalten Sie auf der Web-Seite des Vereins Regionalentwicklung Schwalm-Aue: www.schwalm-aue.de Bei konkreten Anfragen wenden Sie sich bitte an Sonja Pauly von der Geschäftsstelle des Vereins. Tel. 05682-808-161; e-mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de.
Weitere Infos:
Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue e.V.
Am Rathaus 7
34582 Borken (Hessen)
Sonja Pauly
05682-808-161
regionalentwicklung@schwalm-aue.de
www.schwalm-aue.de
Winterdienst in der Gemeinde
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die extreme Wetterlage mit den massiven Schneemengen hält seit Wochen an. Deshalb erreichen uns viele Anrufe aus der Bürgerschaft mit der Bitte, einzelne Anliegerstraßen zu räumen und zu streuen. Dieses ist jedoch unter den erschwerten Bedingungen nicht möglich.
Wir haben mit unseren Ortslandwirten erörtert, in wie weit uns die Landwirtschaft mit ihren Gerätschaften unterstützen könnte. Die Landwirte dürfen und können aus rechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen im gemeindlichen Auftrag nicht tätig werden. Es kann nur jeder, wie es vielfach auch geschieht, auf eigene Verantwortung ehrenamtlich tätig werden.
Wir möchten Sie deshalb nochmals über die rechtliche Situation informieren:
Nach geltender Rechtssprechung ist die Gemeinde verpflichtet, die Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb geschlossener Ortschaften bei Schnee und Eisglätte lediglich an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen zu räumen und zu streuen.
Unsere kommunale Räum- und Streupflicht erfüllen wir. Darüber hinaus räumen wir auch in verkehrswichtigen umliegenden Straßen soweit dies möglich ist. Aufgrund parkender Autos und großer Schneeaufschüttungen am Straßenrand ist dies deshalb oft gar nicht möglich. Wir bitten Sie deshalb eindringlich, wenn Sie den Gehweg räumen, den Schnee nicht auf die Straße zu werfen. Dies ist zum Einen rechtlich nicht zulässig, macht aber auch die Räumarbeit auf der Fahrbahn wieder zunichte. Der Schnee vom Gehweg muss auf den Grundstücken abgelagert werden.
Wir bitten Sie auch die Hydranten von Eis und Schnee frei zu machen, damit sie im Falle einer möglichen Brandbekämpfung jederzeit zugänglich sind. Diese Pflicht für die Anlieger ist in unserer >>Straßenreinigungssatzung geregelt.
Wir bitten Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, um Verständnis. Unsere Mitarbeiter des Gemeindebauhofes haben mit großartigem Einsatz zu jeder Zeit, auch an den Feiertagen, hervorragende Arbeit geleistet.
Wir freuen uns, wenn Sie diese Arbeit durch Ihr Verständnis und auch durch Ihre Mithilfe unterstützen.
Wir wünschen Ihnen alles Gute, Gesundheit, Glück und Zufriedenheit für das neue Jahr 2011.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Heinrich Vesper, Bürgermeister
Antrag auf Rente
Rentenanträge werden ab 01.08.2011 ausschließlich bei der Deutsche Rentenversicherung Hessen, Außenstelle Marburg bearbeitet.
Terminvereinbarung unter Telefon: 06421/804-1000, erforderlich!
Die Sprechstunde findet im Haus der Gemeinschaftspflege, Burggasse 7, 34613 Schwalmstadt-Treysa , statt.
Notwendige Unterlagen :
• Personalausweis
• Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
• Rentenversicherungsunterlagen
• Ihre Bankverbindung (Name des Geldinstituts, Bankleitzahl, Kontonummer)
• IBAN-Nummer (=International Bank Account Number – auf Kontoauszug)
DE xx-BLZ (8-stellig) Kontonummer (10-stellig)
• eigene Rentenunterlagen, -Versicherungsnummer
• Anschrift der Krankenversicherung
zusätzliche Unterlagen bei Hinterbliebenen-, Witwenrente:
- Sterbeurkunde
- Rentenversicherungsunterlagen des Betroffenen
- evtl. Einkommensnachweise (z.B. Miet,- u. Pachteinnahmen)
Wasserhärtebereiche innerhalb des Gemeindegebietes
Gem. § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 01.02.2007 geben wir für die nachfolgenden Ortsteile die Härtebereiche bekannt.
Loshausen/Ransbach/Zella Härtebereich: 3,9 °dH - weich
Steina Härtebereich: 6,2 °dH - weich
Gungelshausen/Merzhausen/
Wasenberg/Willingshausen Härtebereich: 8,3 °dH weich
Die Härtebereiche werden folgendermaßen unterteilt:
Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4 °dH)
Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Claciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Willingshausen, den 14.01.2010
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Willingshausen
gez. Heinrich Vesper, Bürgermeister
Einbürgerungstest im Schwalm-Eder-Kreis
Wer die deutsche Staatsbügerschaft beantragen möchte, muss ab Sept. 2008 in der Regel einen Test ablegen. Der Test dient dem Nachweis von staatsbürgerlichen Kenntnissen.
Kosten: 25,- €
Anmeldefrist: 4 Wochen
Anmeldung/Information: VHS Homberg, Tel: 05681/775-407
Sie finden hier öffentliche Bekanntmachungen, die nach der Insolvenzordnung vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Das sind zum Beispiel:
* die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das
Gericht
* der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
* die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des
Insolvenzverfahrens
* Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters,
Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
* Terminbestimmungen
* Ankündigung der Restschuldbefreiung
* Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Die Möglichkeit, die auf Grund der Insolvenzordnung vorzunehmenden Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen, ist durch § 9 Abs. 2 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) für die Bundesländer geschaffen worden.
>> Zur Insolvenzbekanntmachung
Hinweis : Zuständiges Insolvenzgericht ist Marburg