Bekanntmachungen


Ortsbeirat Willingshausen

Die nächste öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Willingshausen findet am
Mittwoch, dem 08. September 2010, 20.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Gerhardt-von-Reutern-Hauses im OT Willingshausen mit nachfolgender Tagesordnung statt.


TAGESORDNUNG:

1.    Entscheidung über die endgültige Gestaltung Parkplatz/Anlagen an der
        Kreuzung Alsfelder / Wasenberger – Merzhäuser / Neustädter Straße

2.    Neuwahl des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers

3.    Mitteilungen

4.    Verschiedenes



gez. Helga Weese, Ortsvorsteherin




11/08 2010

Toilettenwagen der Gemeinde

Die  zwei Toilettenwagen der Gemeinde werden ab 01. September 2010 nicht mehr vermietet.

Vereine die bisher die Wagen für Ihre Veranstaltung nutzten, müssen sich einen Ersatz suchen. Der Gemeindewaltung liegt eine Liste mit Anbietern von mobilen Toiletten vor und können dort erfragt werden.

 

 

 




Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates

Die nächste öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Willingshausen findet am 16. September 2010 um 17:00 Uhr
im Kulturhaus der Generationen im OT Wasenberg
mit nachfolgender Tagesordnung statt:


T A G E S O R D N U N G:

1)    Begrüßung

2)    Benennung der Mitglieder

3)    Wahl eines/r Vorsitzenden

4)    Verschiedenes


gez.
Helga Christ
(Vorsitzende)






EU fördert Biostoffprojekte

Das Programm LEADER fördert Bio-Rohstoffprojekte in der Region. Biogasanlagen und angeschlos­sene Biogas-Blockheizkraftwerke, automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 50 kW, Nahwärmenetze und Biogasleitungen bei landwirtschaftlichen Bio­gasanlagen, sowie Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen sind mit EU-Mitteln aus dem LEADER-Fördertopf förderfähig.  Antragsteller können Privatpersonen, Vereine, Organisationen und Kommunen sein. Die Anträge müssen bei Projekten in den Kommunen Schrecksbach, Willingshausen, Schwalmstadt, Neuental, Borken und Wabern vom Regionalforum der Schwalm-Aue, dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue, positiv beschieden werden.
Die Förderquoten liegen i. d. R. bei 30 % der förderfähigen Gesamtkosten.

Ansprechpartner sind: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen – Bereich LTH, Herr Best, Telefon (069) 9132-2739 oder Herr Schneider, Telefon (069) 9132-2652 sowie der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue, Telefon (05682) 808-161.sb.




Strassensperrung

Ab 01. April ist die Strasse zwischen Willingshausen und Neustadt wegen Bauarbeiten voll gesperrt. Die Strasse Richtung Bernsburg ist ebenfalls gesperrt!  

Umleitung erfolgt über Wasenberg. 




Wasserhärtebereiche innerhalb des Gemeindegebietes

Gem. § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 01.02.2007 geben wir für die nachfolgenden Ortsteile die Härtebereiche bekannt.

Loshausen/Ransbach/Zella    Härtebereich: 3,9 °dH - weich

Steina        Härtebereich: 6,2 °dH - weich

Gungelshausen/Merzhausen/ 
Wasenberg/Willingshausen    Härtebereich: 8,3 °dH
  weich

Die Härtebereiche werden folgendermaßen unterteilt:

Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4 °dH)
Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Claciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Willingshausen, den 14.01.2010

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Willingshausen

gez. Heinrich Vesper, Bürgermeister





Einbürgerungstest im Schwalm-Eder-Kreis

Wer die deutsche Staatsbügerschaft beantragen möchte, muss ab Sept. 2008 in der Regel einen Test ablegen. Der Test dient dem Nachweis von staatsbürgerlichen Kenntnissen.

>> mehr Informationen

 

Kosten: 25,- €

Anmeldefrist: 4 Wochen

Anmeldung/Information: VHS Homberg, Tel: 05681/775-407

 





Insolvenzbekanntmachung

Sie finden hier öffentliche Bekanntmachungen, die nach der Insolvenzordnung vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Das sind zum Beispiel:

    * die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das 

         Gericht

    * der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
    * die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des

       Insolvenzverfahrens

    * Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters,   

       Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses    

   * Terminbestimmungen

    * Ankündigung der Restschuldbefreiung
    * Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Die Möglichkeit, die auf Grund der Insolvenzordnung vorzunehmenden Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen, ist durch § 9 Abs. 2 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) für die Bundesländer geschaffen worden.

>> Zur Insolvenzbekanntmachung

Hinweis : Zuständiges Insolvenzgericht ist Marburg


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