Bekanntmachungen
Ortsbeirat Willingshausen
Die nächste öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Willingshausen findet am
Mittwoch, dem 08. September 2010, 20.00 Uhr im Gemeinschaftsraum des Gerhardt-von-Reutern-Hauses im OT Willingshausen mit nachfolgender Tagesordnung statt.
TAGESORDNUNG:
1. Entscheidung über die endgültige Gestaltung Parkplatz/Anlagen an der
Kreuzung Alsfelder / Wasenberger – Merzhäuser / Neustädter Straße
2. Neuwahl des stellvertretenden Ortsgerichtsvorstehers
3. Mitteilungen
4. Verschiedenes
gez. Helga Weese, Ortsvorsteherin
Toilettenwagen der Gemeinde
Die zwei Toilettenwagen der Gemeinde werden ab 01. September 2010 nicht mehr vermietet.
Vereine die bisher die Wagen für Ihre Veranstaltung nutzten, müssen sich einen Ersatz suchen. Der Gemeindewaltung liegt eine Liste mit Anbietern von mobilen Toiletten vor und können dort erfragt werden.
Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates
Die nächste öffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Willingshausen findet am 16. September 2010 um 17:00 Uhr
im Kulturhaus der Generationen im OT Wasenberg mit nachfolgender Tagesordnung statt:
T A G E S O R D N U N G:
1) Begrüßung
2) Benennung der Mitglieder
3) Wahl eines/r Vorsitzenden
4) Verschiedenes
gez.
Helga Christ
(Vorsitzende)
| EU fördert BiostoffprojekteDas Programm LEADER fördert Bio-Rohstoffprojekte in der Region. Biogasanlagen und angeschlossene Biogas-Blockheizkraftwerke, automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen zur zentralen Wärmeversorgung ab 50 kW, Nahwärmenetze und Biogasleitungen bei landwirtschaftlichen Biogasanlagen, sowie Machbarkeitsstudien zur Erarbeitung von Problemlösungen sind mit EU-Mitteln aus dem LEADER-Fördertopf förderfähig. Antragsteller können Privatpersonen, Vereine, Organisationen und Kommunen sein. Die Anträge müssen bei Projekten in den Kommunen Schrecksbach, Willingshausen, Schwalmstadt, Neuental, Borken und Wabern vom Regionalforum der Schwalm-Aue, dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue, positiv beschieden werden. |
Strassensperrung
Ab 01. April ist die Strasse zwischen Willingshausen und Neustadt wegen Bauarbeiten voll gesperrt. Die Strasse Richtung Bernsburg ist ebenfalls gesperrt!
Umleitung erfolgt über Wasenberg.
Wasserhärtebereiche innerhalb des Gemeindegebietes
Gem. § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 01.02.2007 geben wir für die nachfolgenden Ortsteile die Härtebereiche bekannt.
Loshausen/Ransbach/Zella Härtebereich: 3,9 °dH - weich
Steina Härtebereich: 6,2 °dH - weich
Gungelshausen/Merzhausen/
Wasenberg/Willingshausen Härtebereich: 8,3 °dH weich
Die Härtebereiche werden folgendermaßen unterteilt:
Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4 °dH)
Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Claciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
Härtebereich hart:
mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)
Willingshausen, den 14.01.2010
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Willingshausen
gez. Heinrich Vesper, Bürgermeister
Einbürgerungstest im Schwalm-Eder-Kreis
Wer die deutsche Staatsbügerschaft beantragen möchte, muss ab Sept. 2008 in der Regel einen Test ablegen. Der Test dient dem Nachweis von staatsbürgerlichen Kenntnissen.
Kosten: 25,- €
Anmeldefrist: 4 Wochen
Anmeldung/Information: VHS Homberg, Tel: 05681/775-407
Insolvenzbekanntmachung
Sie finden hier öffentliche Bekanntmachungen, die nach der Insolvenzordnung vorzunehmen sind, wenn ein Insolvenzverfahren bei Gericht beantragt worden ist. Das sind zum Beispiel:
* die Anordnung und Aufhebung von Sicherungsmaßnahmen durch das
Gericht
* der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
* die Entscheidung über die Aufhebung oder die Einstellung des
Insolvenzverfahrens
* Beschlüsse über die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters,
Treuhänders und der Mitglieder des Gläubigerausschusses
* Terminbestimmungen
* Ankündigung der Restschuldbefreiung
* Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Die Möglichkeit, die auf Grund der Insolvenzordnung vorzunehmenden Bekanntmachungen im Internet zu veröffentlichen, ist durch § 9 Abs. 2 Insolvenzordnung in Verbindung mit § 2 der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet vom 12. Februar 2002 (BGBl. I S. 677) für die Bundesländer geschaffen worden.
>> Zur Insolvenzbekanntmachung
Hinweis : Zuständiges Insolvenzgericht ist Marburg

